Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

5.

 

 

 

 

 

87
Aulage  III.
**T
Signal-Ordnung
für  die  Bodenseeschifffahrt.
I.  Nebelfignale.
Sind  von  den  Dampfsschiffen  stets  mit  der  Dreiklangpfeife  zu  geben.
7  #  Name  und  Bedeutung  Art  und  Weise  B  d  aual
4  des  Signals  der  Signalisirung  antwortung  des  Signals
O
Mebelsignal  Ist  von  jedem  Schiff  mit
der  Dampfschiffe  im  See  In  der,  ie  rerlang  seinem  Erkennungssignal  zu
12,  Ziffer  1a).  Zwischenpausen!  beantworten.
2a.  Erkennungssignal  u  00  00

der  Dampschiffe  auf  Kurs=  Dreimal  in  der  Minute  zwei

fahrten  mit  geraden  Kurs-  kurze  rasch  aufeinanderfolgende
nummern"?)

.  Pfiffe.  »«
(§12-Ztsseklei)s  Ist  von  jedem  Schiff  mit
—  —sseinem  Erkennungssignal  zu

2.  Deßgleichen  000  o00  000  beantworten.
mit  ungeraden  Kursnummern"“)  Dreimal  in  der  Minute  drei

G  12,  Ziffer  le.).  kurze  rasch  aufinandertolgende
fiffe.

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Es  haben  gerade  Nummern  die  Fahrten:

u.  Bregenz—Konstanz  direkt,

u.  Bregenz—Lindau—Friedrichshafen—  Meersburg—  Konstanz,
Konsracg—Romanshorn-  Rorschach  —Bregenz,
Ludwigshafen—Meersburg—  Konstanz,

Alle  übrigen  Fahrten  vom  schweizerischen  und  österreichischen  nach  dem  gegenüberliegenden
deutschen  Ufer.

*“)  Es  haben  ungerade  Nummern  die  Fahrten:

.  Konstanz—Bregenz  direkt,

.  Konstanz—Meersburg—Friedrichshafen—Lindau—Bregenz,
.  Bkegenz—Rotfchach—Romanshorn—Konstanz,
.Konstanz—Meetöburg—-Ludwigöhafen,

Alle  übrigen  Fahrten  vom  deutschen  nach  dem  gegenüberliegenden  schweizerischen  und  österreichischen
  Ufer.

S————

S#bm—