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Nr. 26402.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Der bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung zur Ausgabe zweier
neuer Serien (XXI. und XXII.) 4% iger Hypotheken-Pfandbriefe auf den Inhaber im
Betrage von je 10 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200
und 100 Mark ertheilt.
München, den 5. Dezember 1900.
Für die Pfandbriefe der Serie XXII soll die Verloosung und
Kündigung 10 Jahre lang ausgeschlossen sein.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
Hofdienst-Machrichlen.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinzuitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 26.November ds. Is. den k. Kammerjunker
und Bezirksamtmann a. D. Anton
Freiherrn von Ow zum Königlichen Kämmerer
und den Bezirksamtsassessor Richard
Notthafft Freiherrn von Weißenstein
zum Königlichen Kammerjunker, und
unter'm 5. Dezember ds. Is. den Leutnant
im 1. Chevaulegers-Regiment Georg
Freiherrn Kreß von Kreßenstein zum
Königlichen Kammerjunker,
sämmtliche auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen,
zu ernennen.
Titel-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 6. Dezember ds. Js.
allergnädigst bewogen gefunden, dem Geheimen
Sekretär im k. Staatsministerium des Königlichen
Hauses und des Aeußern, Otto Watzel-=berger,
Titel und Rang eines k. Rathes
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs:
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Ver weser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 26. November ds. Is. dem k.
Futtermeister Max Urban für die ihm von
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige
von Preußen, verliehene k. preußische Rothe
Adler-Medaille,
ferner dem k. Leibkutscher Mathias Pestalazzi,
sowie dem k. Sattelmeister Joseph
Sedlmayer für das ihnen von Seiner Königlichen
Hoheit dem Großherzoge von Hessen
und bei Rhein verliehene großherzoglich
hessische Allgemeine Ehrenzeichen
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.