Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Nr. 27320. 
Bekanntmachung, Nachtragsverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung zu dem einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerinm. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 25. Juli l. Is. (Gesetz= und Ver- 
ordnungs-Blatt S. 1063) sowie im Hinblick auf § 90, 3 der Wehrordnung für das König- 
reich Bayern wird das in Nr. 51 des Centralblattes für das Deutsche Reich abgedruckte 
Nachtragsverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung zu dem einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, veröffentlicht. 
München, den 10. Dezember 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
  
Nachtrags-Verzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
(Vergl. Bekanntmachung vom 25. Juni 1900, Central-Blatt S. 417.) 
  
Bemerkung: 
Die mit #x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
  
Oeffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Höchst a. Main: Gymnasium (verbunden mit Real-Progymnasium) — bisher: Progymnasium (ver- 
bunden mit Real-Progymnasium), unter C. a. 1 des Hauptverzeichnisses. 
Fürstenthum Lippe. 
Detmold: Gymnasium Leopoldinum (verbunden mit Realschule) — bisher: Gymnasium Leopoldinum 
(verbunden mit Real-Progymnasium). 
c. Ober-Realschulen. 
Königreich Württemberg. 
Stuttgart: [Wilhelms-Realschule (bisher unter B. c. I. des Hauptverzeichnisses).
	        
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