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rseh= und Verordnungs -Blatt
für das
Königreich Bayern.
W. 8.
München, den 15. Februar 1900.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 2. Februar 1900, die Vorstände der Anwaltskammern betreffend. — Bekanntmachung
vom 10. Februar 1900, Gesuch der bayerischen Oypotheken- und Wechselbank in München um Genehmigung zur
Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen betreffe d. — Bekanntmachung vom 10. Februar 1900, Gesuch der
bayerischen Vereinsbank um Genehmigung zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen betreffend. — Bekannt:
machung vom 10. Februar 1900, Ausgabe von Bodencreditobligationen betreffend. — Bekanntmachung
vom 10. Februar 1900, Gesuch der Süddeutschen Bodencreditbank in München um Genehmigung zur Ausgabe
einer neuen Serie von Hypothekenpfandbriefen betreffend. — Bekanntmachung, vom 12. Februar 1900,
den Vollzug des Reichsstempelgesetzes betreffend. — Titel und Rang-Verleihung. — Auszug aus der Adelsmatrikel
des Königreiches.
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Nr. 3669.
Bekanntmachung, die Vorstände der Anwaltskammern betreffend.
4.S Staatsministerium der Junstiz.
Der Personalstand der Vorstände der Anwaltskammern, der sich aus den gemäß 8§ 44, 46
der Rechtsanwaltsordnung vollzogenen jüngsten Wahlen ergeben hat, wird hiemit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht. «
I. Vorstand der Anwaltskammer München.
Die Rechtsanwälte:
Godin Bernhard Freiherr von, Justizrath, k. Advokat, Vorsitzender,
Bienenfeld Friedrich, Justizrath, k. Advokat, stellvertretender Vorsitzender,
Haas Friedrich, Justizrath, Schriftführer,
Gemeinhardt Ernst Dr., Justizrath, stellvertretender Schriftführer,
Rau Julius Dr., Justizrath, k. Advokat,
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