M 24. 441
Nr. 9402.
Bekanntmachung, Gesuch der bayerischen Vereinsbank in München um Genehmigung zur Ausgabe
von Hypothekenpfandbriefen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Der bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung zur Ausgabe zweier
neuer Serien (XIX und XX) 40%iger Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Betrage
von je 10 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200
und 100 ertheilt. "
Die Pfandbriefe der Serie XIX werden jederzeit kündbar und verloosbar sein und
vom Ausstellungstage, dem 1. Juni 1900 an, im Verlaufe von längstens 52 Jahren zur
Einlösung gelangen.
Für die Hypothekenpfandbriefe der Serie XX wird die Verloosung und Kündigung
auf die Dauer von zehn Jahren von dem noch zu bestimmenden Ausstellungstage an aus-
geschlossen sein und die Einlösung nach Ablauf dieser zehn Jahre in längstens 52 Jahren
erfolgen. Die Ausgabe der Pfandbriefe dieser Serie wird nur auf Grund erworbener,
zehn Jahre lang unkündbarer, erst nach Ablauf dieser Frist amortisirbarer und kündbarer,
stets jedoch in Hypothekenpfandbriefen dieser Gattung rückzahlbarer Hypotheken erfolgen, die
auf städtischem Grundbesitz — unter Ausschluß von landwirthschaftlichen und gewerblichen
oder industriellen Zwecken dienenden Grundstücken — eingetragen werden.
München, den 29. April 1900.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
Hofdienst-Machricht.
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 15. April ds. Is. den k. Kammer-
junker und Regierungsassessor Dr. Richard
Freiherrn von Bibra auf sein allerunter-
thänigstes Ansuchen zum Königlichen Kämmerer
zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
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Im Namen Seiner Majestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des KönigreichsBayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 27. April ds. Is. dem k. und
k. Kämmerer Johann Grafen von und zu
Szeptyce-Szeptycki, Ritter des k. Haus-
Ritterordens vom hl. Georg, die St. Georgs-
Medaille,