Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M  24.  441

Nr.  9402.

Bekanntmachung,  Gesuch  der  bayerischen  Vereinsbank  in  München  um  Genehmigung  zur  Ausgabe
von  Hypothekenpfandbriefen  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  bayerischen  Vereinsbank  in  München  wurde  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  zweier
neuer  Serien  (XIX  und  XX)  40%iger  Hypothekenpfandbriefe  auf  den  Inhaber  im  Betrage
von  je  10  Millionen  Mark,  eingetheilt  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200
und  100  ertheilt.  "

Die  Pfandbriefe  der  Serie  XIX  werden  jederzeit  kündbar  und  verloosbar  sein  und
vom  Ausstellungstage,  dem  1.  Juni  1900  an,  im  Verlaufe  von  längstens  52  Jahren  zur
Einlösung  gelangen.

Für  die  Hypothekenpfandbriefe  der  Serie  XX  wird  die  Verloosung  und  Kündigung
auf  die  Dauer  von  zehn  Jahren  von  dem  noch  zu  bestimmenden  Ausstellungstage  an  ausgeschlossen
  sein  und  die  Einlösung  nach  Ablauf  dieser  zehn  Jahre  in  längstens  52  Jahren
erfolgen.  Die  Ausgabe  der  Pfandbriefe  dieser  Serie  wird  nur  auf  Grund  erworbener,
zehn  Jahre  lang  unkündbarer,  erst  nach  Ablauf  dieser  Frist  amortisirbarer  und  kündbarer,
stets  jedoch  in  Hypothekenpfandbriefen  dieser  Gattung  rückzahlbarer  Hypotheken  erfolgen,  die
auf  städtischem  Grundbesitz  —  unter  Ausschluß  von  landwirthschaftlichen  und  gewerblichen
oder  industriellen  Zwecken  dienenden  Grundstücken  —  eingetragen  werden.

München,  den  29.  April  1900.
Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

 

 

Hofdienst-Machricht.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Mönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
unter'm  15.  April  ds.  Is.  den  k.  Kammerjunker
  und  Regierungsassessor  Dr.  Richard
Freiherrn  von  Bibra  auf  sein  allerunterthänigstes
  Ansuchen  zum  Königlichen  Kämmerer
zu  ernennen.

Ordens-Verleihungen.

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Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit—
pold,  des  KönigreichsBayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  27.  April  ds.  Is.  dem  k.  und
k.  Kämmerer  Johann  Grafen  von  und  zu
Szeptyce-Szeptycki,  Ritter  des  k.  Haus-Ritterordens
  vom  hl.  Georg,  die  St.  Georgs-Medaille,