Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

seh-  und  Verurduungzsgt

für  das

Königreich  Vayern.

  

 

MÆ  29.

München,  den  5.  Juni  1900.

..

Inhalt:

Gesetz  vom  23.  Mai  1900,  die  pfälzischen  Eisenbahnen  betreffend.  —  Gesetz  vom  29.  Mai  1900,  die  Herstellung
von  Eisenbahnen  lokaler  Bedeutung  in  der  Pfalz  betreffend.  —  Gesetz  vom  31.  Mai  1900,  die  Beschaffung
von  Wohnungen  für  Beamte,  Bedienstete  und  Arbeiter  der  Staatseisenbahnen  betreffend.

 

—.  –—

 

—  —..

Gesetz,  die  pfälzischen  Eisenbahnen  betreffend.
Im  Mamen  Seiner  Majestät  des  RKönigs.
Tui#tpold.

von  Gottes  Gnaden  Köntglicher  Prinz  von  HLayern,
Negent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
was  folgt:

Einziger  Artikel.

Zum  Zmecke  der  Herstellung  verschiedener  Erweiterungs=  und  Ergänzungs-Bauten  und
Anlagen  auf  den  pfälzischen  Eisenbahnen  mit  gesetzlich  beschränktem  Bau=  und  Einrichtungskapitale
  und  für  Rechnung  derselben,  insbesondere  zur  Herstellung  eines  zweiten  Geleises  auf

den  Strecken  Hochspeyer—Enkenbach  und  Langmeil—  Münster  a.  St.,  dann  zum  Zwecke  der
74