seh- und Verurduungzsgt
für das
Königreich Vayern.
MÆ 29.
München, den 5. Juni 1900.
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Inhalt:
Gesetz vom 23. Mai 1900, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend. — Gesetz vom 29. Mai 1900, die Herstellung
von Eisenbahnen lokaler Bedeutung in der Pfalz betreffend. — Gesetz vom 31. Mai 1900, die Beschaffung
von Wohnungen für Beamte, Bedienstete und Arbeiter der Staatseisenbahnen betreffend.
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Gesetz, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend.
Im Mamen Seiner Majestät des RKönigs.
Tui#tpold.
von Gottes Gnaden Köntglicher Prinz von HLayern,
Negent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Einziger Artikel.
Zum Zmecke der Herstellung verschiedener Erweiterungs= und Ergänzungs-Bauten und
Anlagen auf den pfälzischen Eisenbahnen mit gesetzlich beschränktem Bau= und Einrichtungskapitale
und für Rechnung derselben, insbesondere zur Herstellung eines zweiten Geleises auf
den Strecken Hochspeyer—Enkenbach und Langmeil— Münster a. St., dann zum Zwecke der
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