Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

580

8  12.

Nach  Beendigung  der  Vermessung  und  vor  Ausstellung  des  Aichscheins  werden  die
Aichskalen  an  den  Schiffsseiten  symmetrisch  und  paarweise  angebracht.  Schiffe  bis  40  m
Länge  erhalten  beiderseits  2  Aichskalen,  ungefähr  in  den  Endpunkten  des  1.  und  2.  Drittels
der  Schiffslänge,  Schiffe  über  40  m  Länge  3  Aichskalen  in  der  Mitte  und  in  einer  Entfernung
  von  ungefähr  ½⅛  der  Schiffslänge  vom  Vorder=  und  Hintersteven.  Bei  hölzernen
Schiffen  werden  die  Aichskalen  durch  Einschlagen  eiserner  oder  kupferner  Nägel,  bei  eisernen
Schissen  durch  Einkerbungen  oder  Körnerschläge  in  die  Schiffswand  bezeichnet.  Maßgebend
für  die  Theilung  ist  stets  die  Mitte  der  Aichnägel,  Körnerschläge  oder  Einkerbungen.
Hölzerne  Schiffe  Eiserne  Schiffe  Auf  hölzernen  Schiffen  werden  zur  Bezeichnung
einer  Einsenkung  von  je  10  und  5  Centimeter  Einsenkung,
  Nägel  mit  viereckigen  Köpfen  von  1  dem
Fläche  und  zur  Bezeichnung  einer  Einsenkung  von  je
0  —  .  .2  Centimeter  kleinere  Aichnägel  mit  runden  Köpfen
(Stiften)  verwendet.

Auf  eisernen  Schiffen  sind  zur  Bezeichnung  von
Dezimetern  2  Körnerschläge,  oder  eine  Einkerbung,  oder

 

12  12  12

11  00  11  11

 

 

 

 

 

1  Nagel,  von  halben  Dezimetern  2  Körnerschläge,  oder

7  eEeeine  kürzere  Einkerbung,  zur  Bezeichnung  von  2  Centi-"

  meter  Einsenkung  ein  Körnerschlag  anzubringen.  Das

*  «  «  Anbringen  von  Zahlen  neben  der  Aichskala  bleibt  dem
10  %  1710  —  10  Spchiffseigner  überlassen.

·  "  "  Die  Aichskalen  sollen  unter  den  Einsenkungsklammern

"  i  (Aichplatten)  oder  in  deren  unmittelbarer  Nähe  ange-·

  «  »  bracht  werden.  Auf  den  hintersten  Einsenkungsklammern

s  .  .  werden  eingeschlagen  mittelst  Buchstaben  und  Zahlen
%%  9  —  „  vovoon  2  bis  2⅛½  Centimeter  Höhe:

—  s0  em  *—
1

%%  Mx  117  D

1.  die  Erkennungsbuchstaben  des  Amtes,  bei  dem  die  Eintragung  stattgefunden  hat;
2.  die  Ordnungsnummer  der  Eintragung;
3.  der  Anfangsbuchstabe  D  für  Deutschland.

Diese  Angaben  sind  auch  steuerbordseits  etwa  in  Höhe  der  Einsenkungsklammern  in  die
Schiffswand  des  Vorderschiffs  einzuhauen  und  auf  dem  Hintertheil  an  geeigneter  Stelle  in