Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

Zweite  Seite.

Angabe  über  die  letzte  Aichung  und

 

Ungiltigkeitserklärung  einer  früheren  Aichung.

 

 

Zunächst  wurde  das  vorgelegte  Verzeichniß  der  Einrichtungsund

  Ausrüstungsgegenstände  mit  Gewichtsangabe  geprüft  und  nach
richtigem  Befund  zur  Vermessung  geschritten.

Die  in  beladenem  Zustande  zulässige  größte  Einsenkungstiefe
  des  Schiffes  ist  von  der  Schiffsuntersuchungskommission  zu
nach  Schiffsattest  Vr.  vom

zwei

an  jeder  Seite  an—.—  Stellen  vorschriftsmäßig  mittelst  eiserner

drei

30  cm  langen,  4  cm  breiten  Klammern  bezeichnet  worden.

Die  Angaben  der  hinteren  beiderseitigen  Aichplatten  wurden
stenerbordseits  in  die  Wand  des  Vorderschiffes  eingehauen  und  auf
dem  Hintertheil  in  lateinischen  15  cm  hohen  Buchstaben  ausgemalt.

zwei

Die  Aichskalen  wurden  an  jeder  Seite  an  —  —  Stellen  andrei



gebracht  und  durch  bezeichnet.

Siebente  Seite.)

Dich-Prüfung.

Die  durch  den  vorstehenden  Aichschein  ermittelte  und  durch
die  Leerebene  bezeichnete  Einsenkung  des  Schiffes  in  leerem  Zustande
  hat  si  vermehrt  um:

 

 

 

 

 

 

vermindert
rechtts  .
Vornen  Z„  D  *
links  cm
Miteelschif  rechts  m  Im  Mittel
itte
links  cm  "  em
rechts  em
Hinten
v  links  cm
.  »  vermehrte.  .  .  ...
Es  su  für  derminderte  Einsenkung  bei  der  ersten  Aichschichte
Abzug  zu  bringen
im  zuzuschlagen  Tonnen
In  Worten  ,  Tonnen  K
,  den  ten  19
Schiffsaichamt.
Der  Vorstand:  Der  Schiffsvermesser:
Kosten:
Gebühren:  AMA
Auslagen:  ——-...
Stempel:  4  „0
Zusammen  4