Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
Im Namen Sriner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 12. Juli 1900 dem k. Kämmerer 
Adalbert Freiherrn von Ritter zu Grün- 
stein, dienstthuenden Kammerherrn Seiner 
Königlichen Hoheit des Großherzogs von 
Luxemburg, für das ihm von Seiner Majestät 
dem Könige von Schweden und Norwegen 
verliehene Kommandeurkreuz II. Klasse des 
k. schwedischen Wasaordens, 
dem kaiserlich deutschen Consul Karl 
Spengelin in Corfu als bayerischen Staats- 
angehörigen für das ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen, 
Regenten des Herzogthums Braunschweig, 
verliehene Ritterkreuz II. Klasse des herzoglich 
Braunschweigischen Ordens Heinrichs des 
Löwen und 
unter'n 22. Juli 1900 dem k. Kämmerer 
und Rittmeister a. D. Karl Freiherrn von 
Eichthal für das ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge von Luxemburg ver- 
liehene Kommandeurkrenz des großherzoglich 
luxemburgischen Ordens der Eichenkrone 
die Bewilligung zur Annahme und 
Tragen zu ertheilen. 
zum
	        
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