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Insbesondere kann das Durchfahren durch eine der beiden Brücken zu Regensburg nur
nach vorgängiger Erlaubniß des dortigen Hafenmeisters stattfinden und ist die Durchfahrt
untersagt, sobald an der steinernen Brücke eine rothe Warnungsfahne aufgesteckt ist.
An der Passauer Brücke dürfen von berg- und thalfahrenden Dampfern, sowie von
thalfahrenden Ruderschiffen und Flößen nur die mit roth-weißen Scheiben bezeichneten Oeff-
nungen zur Durchfahrt im Gang benützt werden.
8 14.
Passiren der Eisenbahnbrücke bei Steinbach oberhalb Passau.
Bergfahrende Dampfer und Schleppzüge haben bei Annäherung an den bei km 358 A
befindlichen Hönigstein unterhalb desselben anzuhalten, sobald das am linken Donauufer
gegenüber dem Hackelstein bei km 357C aufgestellte Signal — weißrothe, kreisrunde
Scheibe — aufgezogen ist, und hier so lange zu warten, bis das durch dieses Signal an-
gekündigte thalfahrende Schiff oder Floß die Haltestelle passirt hat, bezw. bis durch Nieder-
lassen des Signales das Zeichen gegeben ist, daß kein weiteres Fahrzeug von oben nachkommt.
Im Falle, daß das genannte Signal nicht richtig funktioniren sollte, wird bei demselben
den bergfahrenden Dampfern durch Schwenken einer rothen Fahne das Herannahen eines
thalfahrenden Schiffes oder Floßes angezeigt, worauf in gleicher Weise zu verfahren ist.
Für jene zu Berg fahrenden Dampfer und Schleppzüge, welche sich beim Erscheinen des-
selben Signales bereits oberhalb des Hönigsteins befinden, bestimmt sich das Verhalten der
Schiffsführer nach den jeweiligen Umständen, wie Entfernung, Schleppschiffanhang, Wasser-
stand, Wind u. dgl., wonach zu bemessen ist, ob eine oberhalb gelegene sichere Ausweichstelle
noch rechtzeitig erreicht werden kann, oder ob ein Rückwärtsrinnen und die Befolgung der
Vorschriften in Abs. 1 bezw. wenn auch dieses ausgeschlossen sein sollte, ein anderweitiges
Berhalten Platz zu greifen hat.
Thalfahrende Dampfer haben bei Annäherung an die bei km 354 C unterhalb der
Gaisachmündung befindliche Ziegellände mit der Dampfpfeife in kurzen Unterbrechungen den
gegenüber Dobelstein aufgestellten Wächterposten auf sich aufmerksam zu machen, bis sie des
zunächst der Wächterhütte bei km 257 A befindlichen oberen Signales — weiß-rothe, vier-
eckige Scheibe — ansichtig werden, womit den Thalfahrern angedeutet ist, daß das untere Signal,
Abs. 1, gezogen ist. Erscheint das Signal bei der Wächterhütte nicht sofort, so hat der
Thalfahrer seine Fahrgeschwindigkeit zu ermäßigen, bezw. sich so lange rinnen zu lassen, bis
dasselbe aufgezogen ist.
Thalfahrende Ruderschiffe und Flöße haben, wenn bei ihrer Annäherung an die Ziegel-
lände das obere Signal — weiß-rothe viereckige Scheibe — nicht sofort erscheint, sich beim
Durchfahren der Strecke zwischen Ziegellände und Hönigstein zu verhalten, wie thalfahrende
Dampfer.