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im übrigen Dünndarme. Die Gallenblase ist stets stark gefüllt und ausgedehnt, die Schleim-
haut des Kehlkopfs und der Luftröhre ist fleckig oder streifig geröthet und auf der Höhe der
Krankheit mit schmierigen, weißlich= oder grüngelblichen Auflagerungen bedeckt oder mit einer
dicken Schicht zähen Schleimes überzogen. Die Lungen erscheinen unverändert oder etwas
blutreicher oder blasser, stark gedunsen und puffig. Das Herz ist welk und schlaff, von
schmutzigbrauner Farbe.
Auf Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand)
sinngemäße Anwendung.
10. Der Rothlauf der Schweine.
Die Krankheitserscheinungen bei lebenden Thieren sind folgende: Das Allgemein-
befinden ist hochgradig gestört. Die Thiere versagen das Futter und verkriechen sich in die
Streu, ihre Eigenwärme ist erhöht. An den unteren Theilen des Rumpfes, an der Innen-
flüche der Hinterschenkel, am Halse und an den Ohren treten meist am zweiten Tage nach
Beginn der ersten Krankheitserscheinungen hellrothe Flecke auf, welche später dunkelroth, blau-
roth oder braunroth werden und in einander übergehn. Diese Flecke sind weder schmerzhaft
noch erhaben. Die Röthung tritt dann und wann erst kurz vor oder nach dem Tode
auf. Der im Anfange der Krankheit harte Koth wird bald sehr dünn, schleimig oder blutig.
Oft tritt Lähmung des Hintertheils ein. Einzelne von denjenigen Schweinen, welche die
Krankheit überstehen, bleiben zeitlebens kränklich oder verenden erst nach Verlauf von Monaten.
Bei der Untersuchung geschlachteter rothlaufkranker Schweine erkennt man die
Röthung der Haut besonders deutlich nach dem Brühen. Die Magen= und Dannschleim-
haut ist geröthet und geschwollen, Milz und Leber lassen eine mehr oder weniger erhebliche
Schwellung erkennen, erstere sieht blauroth aus, die Farbe der letzteren ist grauroth. In
den Nieren findet man meist punktförmige Blutungen. Die Lymphdrusen, insbesondere die
Gekrösdrüsen, sind geschwollen, geröthet und häufig mit Blutungen durchsetzt. Der Speck
sieht oft grau= bis blauroth aus. Das Muskelfleisch kann erweicht und grauroth verfärbt sein.
Wenn die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten ist leichte Formen des Rothlaufs), ist
nur die Haut stellenweise geröthet, der Speck dagegen nicht oder wenig auffällig verfärbt
und zeigt das Muskelfleisch keine durch die gewöhnliche Untersuchung feststellbare Veränderungen.
Falls die Seuche noch nicht durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die
Schlachtung nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die erkrankten Körpertheile
zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeignetem Raume
aufbewahrt werden (§ 15). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§ 14). Nur
wenn das Allgemeinbefinden nicht erheblich gestört ist (§ 11 Abs. 1) oder wenn zu befürchten
steht, daß sich der Zustand des Schlachtthiers bis zum Erscheinen des thierärztlichen Be-
schauers erheblich verschlechtern wird, darf der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer die