Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

   
eseh und Verurdungshut 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 33. 
München, den 21. Juni 1905. 
— Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Juni 1905, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend — 
Bekanntmachung vom 16. Juni 1905, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanütmachung vom 19. Juni 1905, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
  
  
  
Nr. 4806V. 
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend. 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
In Ergänzung der Nr. XXXVa der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird 
bestimmt, daß 
fertige Metallpatronen für Feldgeschütze bis auf weiteres unter folgenden Be- 
dingungen zur Beförderung zugelassen werden: 
1. Die Patronen dürfen weder mit Zündhütchen in den Kartuschhülsen noch mit 
Zündern in den Geschossen versehen sein, sondern müssen an Stelle der Zünd- 
hütchen und Zünder Zinkverschlußschrauben enthalten. 
2. Die Patronen sind in gut gearbeitete, dem Gewichte des Inhalts entsprechend 
starke Holzkisten, die im Innern mit Zinkblech ausgeschlagen sein müssen, so fest 
zu verpacken, daß eine Bewegung während der Beförderung ausgeschosen ist.
	        
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