Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

196 
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 20. Mai 1906. 
Luitpold, 
Prinz von SZayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehuer. v. Frauendorfer. v. Pfaff. Frchr. v. Horn. 
· Staatsrat v. Bever. - 
An 
1) die Kammer der Reichsräte, 
2) die Kammer der Abgeordneten. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Schreiber. 
  
Nr. 4504 VI. 
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau-- und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen 
Bayerns betreffend. 
##Staatsministerium für Verkehrsangelegeuheiten. 
Auf die am 21. Mai 1906 zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Miltenberg-Stadt- 
prozelten finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und 
Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung. 
München, den 18. Mai 1906. 
v. Frauendorfer. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
  
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 14. Mai 1906 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Ober- 
zeremonienmeister Maximilian Grafen von 
Moy, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Durchlaucht 
dem Fürsten zur Lippe verliehenen Ehren- 
kreuzes I. Klasse des Fürstlich Lippischen 
Haus-Ordens zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.