Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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6. 
Regelung des Bezugs der Versorgungsgebührnisse nach neben- Geldbetrag. 
r. stehenden Angaben. 4 
Zu 2.| Nach nebenstehenden Angaben hat der Rentenempfänger, ehe- 
  
malierr neben der im Zivildienst 
erdienten Pension von . . .. “ bis zur Erreichung des 
in der zuletzt bekleideten Stelle llsss ... 
........... erreichbaren Höchstpensionsbetrags von 
.M von der zuerkannten Rente den Betrag von 
monatlich. . ... . . .. —] 
zu beziehen. 
Der Restbetrag der Rente von monatlichg 
......... . wird dem Zibvilpensionsfonds erstattet. 
Ort. Datum. Firma. Unterschrift. 
Vorstehende Regelungsverfügung ist mir heute bekannt ge- 
macht worden. 
Unterschrift des Empfängers. 
 
	        
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