Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Beilage 2. 
  
Anstellungsschein für den Anterbeamtendienst. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger 
Anstellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
..... Jahren....Mouaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und die Kommunal= 
behörden usw. des Bundesstaates, dessen Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren 
besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militäranwärtern und 
den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamtenstellen nach Maßgabe 
der darüber bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von .. ... munatlich. 
N. N. den . . ten 19 
!;§i-e 
Stenxel (Behörde, welche über die Gewährung des 
« „ Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: . . . Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste)
	        
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