B.
1.
Ergebnis der Feststellungen des Bezirkskommandos
über Krankheitszu- —
stand, ärztliche Behandlung und Erwerbsverhältnisse.
Eine erneute Untersuchung wird nicht für erforderlich
gehalten; nach dem Inhalt der von mir durchgeschenen
Akten liegt ausser doppelter Verstümmelung
2. Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 13 Ges./O6 Abs. 3
; — Nachtrag I zur D. A. zur Beurt. der MNdstf.
Urteil des untersuchenden Arztes. Ziff. 39g — nieht vor.
X.
Oberstabsarzt 6. 7. 06.