Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

B.

 

1.
Ergebnis  der  Feststellungen  des  Bezirkskommandos
  über  Krankheitszu-  —
stand,  ärztliche  Behandlung  und  Erwerbsverhältnisse.


 

Eine  erneute  Untersuchung  wird  nicht  für  erforderlich
gehalten;  nach  dem  Inhalt  der  von  mir  durchgeschenen
  Akten  liegt  ausser  doppelter  Verstümmelung

2.  Pflegebedürftigkeit  im  Sinne  des  §  13  Ges./O6  Abs.  3
;  —  Nachtrag  I  zur  D.  A.  zur  Beurt.  der  MNdstf.

Urteil  des  untersuchenden  Arztes.  Ziff.  39g  —  nieht  vor.

X.
Oberstabsarzt  6.  7.  06.