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Generalkommando des III. Armeekorps.
Nr. 7099. .
Nürnberg,den1nguli1906.
Rentenfeststellung.
Der Invalide, ehemalige Kanonier Friedrich Smolinski hat als zeitig
doppelt verstümmelt auf Grund von Dienstbeschädigung Anspruch auf doppelte
Verstümmelungszulage gemäss §§ 13 und 45, Ges./06.
Die Versorgungsgebührnisse werden hiernach vom 1. Juli 1906 ab bis
längstens Ende September 1907 wie folgt festgestellt:
doppelte Verstümmelungszulage (2727) . 54 x,
Pension II. Klasse (Ges./71) -21 „,
Zulage für Nichtbenutzung des -
scheins (Ges./71) . 9 „ ,
zusammen monatlic J— 34 44.
Die bisher gewährten Invalidengebührnisse (Pension 30 .K, Verstümmelungszulage
36 X, Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins 9.40
kommen mit Ende Juni 1906 in W egfall.
Von Seiten des Generalkommandos.
Der Chef des Generalstabes.
v. H.
Oberst.
1. Friedens-Invalide.
Beglaubigte Abschrift hieron
ist zu senden 2. Aufenthaltsort Erlangen.
an 3. Zahlende Kasse: Rentamt Erlangen.
die Königl. General-Militärkasse
in
München. 8. Bemerkungen: Letzte Entscheidung: Anerkennungs-Milit.
— verfügung des Generalkommandos
— III. A. K. vom 16. 6. 05. Nr. 9781.