Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Generalkommando  des  III.  Armeekorps.

Nr.  7099.  .
Nürnberg,den1nguli1906.

Rentenfeststellung.

Der  Invalide,  ehemalige  Kanonier  Friedrich  Smolinski  hat  als  zeitig
doppelt  verstümmelt  auf  Grund  von  Dienstbeschädigung  Anspruch  auf  doppelte
Verstümmelungszulage  gemäss  §§  13  und  45,  Ges./06.

Die  Versorgungsgebührnisse  werden  hiernach  vom  1.  Juli  1906  ab  bis
längstens  Ende  September  1907  wie  folgt  festgestellt:

doppelte  Verstümmelungszulage  (2727)  .  54  x,
Pension  II.  Klasse  (Ges./71)  -21  „,

Zulage  für  Nichtbenutzung  des  -
scheins  (Ges./71)  .  9  „  ,
zusammen  monatlic  J—  34  44.

Die  bisher  gewährten  Invalidengebührnisse  (Pension  30  .K,  Verstümmelungszulage
  36  X,  Zulage  für  Nichtbenutzung  des  Zivilversorgungsscheins  9.40
kommen  mit  Ende  Juni  1906  in  W  egfall.

Von  Seiten  des  Generalkommandos.

Der  Chef  des  Generalstabes.
v.  H.
Oberst.

1.  Friedens-Invalide.

Beglaubigte  Abschrift  hieron
ist  zu  senden  2.  Aufenthaltsort  Erlangen.

an  3.  Zahlende  Kasse:  Rentamt  Erlangen.

die  Königl.  General-Militärkasse
in

München.  8.  Bemerkungen:  Letzte  Entscheidung:  Anerkennungs-Milit.
  —  verfügung  des  Generalkommandos

—  III.  A.  K.  vom  16.  6.  05.  Nr.  9781.