Generalkommando des I. Armeekorps.
Nr. 13207.
München, den 20tn Oktober 1906.
Rentenfeststellung.
Der Kapitulant, etatsmässiger Stabshoboist Ernst Behr vom 2. Infanterie-Regiment
ist infolge Dienstbeschädigung dauernd völlig erwerbsunfähig und
unbrauchbar zum Beamten.
Die hienach zuständigen Versorgungsgebührnisse werden wie folgt festgestellt:
a) Vollrente auf 1395 4 jährlich oder monatlich 116.K 25 Pf.
b) laufende Geldentschädigung für den Ziwilversorgungsschein
monatlien 12 „ — „
zusammen auf monatlich 128·•4 25 Pf.
vom 1. November 1906 ab dauernd.
(Unterschrift.)
Beglaubigte Abschrift hieron 1. Friedens-Rentenempfänger.
ist zu senden 2. Aufenthaltsort Ilünchen.
an
die Königliche General-Jlilitär- » »
kasse 4. Anrechnungsfähige Dienstzeit 29 Jahre 99 Tage.
in 5. Bemerkungen: Die Vollrente setzt sich zusammen
Alünchen. aus dem Satze für Feldwebel von 900 und '5/100
aAl — des zuletzt bezogenen pensionsfähigen Löhnungs-Milit.
zuschusses von 660 AM — 495 X, zusammen 1395 .C