Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 44. 459 
Muster 22. 
  
Merkbuch 
des 
amts zu 
über 
die nach §§ 3 und 7 des Reichsstempelgesetzes zu erstattenden Anzeigen. 
Dieses Buch enthält Blätter, welche von Geführt von 
einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten Schnur 
(Name) 
durchzogen sind. 
, den ten- 19 (Dienststellung) 
(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
Dieses Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der 
Steuerstelle. 
Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins.
	        
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