Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Die durch den Tod des Kunstmalers Ludwig Hartmann, Professors in München 
erledigte Stelle eines stellvertretenden Mitglieds des Vereins wurde dem Direktor der 
graphischen Sammlung Dr. Heinrich Pallmann in München übertragen. 
München, den 6. Februar 1906. 
Dr. Frhr. v. Podewils. v. Millner. Dr. v. Wehner. 
  
  
Nr. 2760. 
Bekanntmachung, die Einfuhr von Tieren aus dem Auslande, hier Kosten der grenztierärztlichen 
Untersuchung betreffend. 
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Für die auf Grund seuchenpolizeilicher Vorschriften vorzunehmende tierärztliche Unter- 
suchung und Kennzeichnung von Tieren, die aus dem Auslande über die bayerische Grenze 
ein= oder durchgeführt werden, sind zur Deckung der für die Staatskasse erwachsenden Kosten 
von dem Einbringer Gebühren zu entrichten. 
über die Höhe der Gebühren und ihre Erhebung wird folgendes bestimmt: 
§ 1. 
Die Gebühren betragen, soweit nicht in S§ 2 Ausnahmen festgesetzt sind, 
a) für ein Pferd, einen Esel, einen Maulesel oder ein Maultier 2,00 4, 
b) für ein Stück Rindvieh oder einen anderen großen Wiederkäuer im 
Lebendgewicht von über 50 .. . ... 1,00.--, 
c) für ein Kalb im Lebendgewicht bis zu 50 xg .... 0,40 K, 
d) für ein Schwein oder ein anderes artverwandtes Tier 0,20 M, 
) für ein Schaf, eine Ziege oder einen anderen kleinen Wiederkäuer 0,10 K, 
I] für ein Stück Geflügglel .... 0,01.--, 
mindestens aber 0,10 für einen Transpott. 
- 
Für die Untersuchung von Rindviehstücken, die zur alsbaldigen Abschlachtung in öffent- 
lichen Schlachthäusern deutscher Städte bestimmt sind, werden folgende Gebühren festgesetzt:
	        
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