Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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zwei weißen Streifen getragen. Die Auszeichnung 1. Klasse, welche außerdem mit email- 
lierten Lorbeerblättern versehen ist, trägt auf der Rückseite die Inschrift „Für XXXV Jahre 
Dienstzeit“, die Auszeichnung 2. Klasse die Inschrift „Für XX Jahre Dienstzeit“. 
Die Sicherheitsdienst = Auszeichnungen sind nach dem Ableben der Inhaber, jene der 
2. Klasse auch nach Erlangung der Auszeichnung 1. Klasse zurückzuliefern. 
Das Dienstauszeichnungskreuz wird an Gendarmerie-Mannschaften fortan nicht mehr 
verliehen. An Inhaber des Dienstauszeichnungskrenzes wird die Sicherheitsdienstauszeichnung 
der entsprechenden Klasse nicht verliehen. 
München, den 16. Februar 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Frhr. v. Horn. 
  
Nr. 3770. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reblausgesetzes, hier die Hilfsbeamten der Staatsanwalt- 
schaft betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Auf Grund des § 2 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 31. August 1879, die 
Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 1057), 
wird im Einverständnis mit dem K. Staatsministerium der Justiz der jeweils von der 
K. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, bestellte Weinbergaufseher für die Südgrenze 
der Pfalz als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft für den Vollzug des Gesetzes betreffend 
die Bekämpfung der Reblaus vom 6. Juli 1904 (Reichsgesetzblatt S. 261) bezeichnet. 
München, den 19. Februar 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 11. Februar 1906 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
2. Hofopernsänger Hans Koppe in 
dem K. 
München für die ihm von Seiner Hoheit 
dem Herzoge von Sachsen- Meiningen ver- 
liehene goldene Medaille für Kunst und Wissen- 
schaft und 
dem Geheimsekretär beim K. Obersthofmeister- 
Stabe Johann Adler für das ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Spanien 
verliehene Ritterkrenz des K. Spanischen 
Ordens Isabella's der Katholischen 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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