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diesen Willigungen bereits Unsere Genehmigung erteilt und die Besetzung der Stellen
unterm 27. Juni 1906 verfügt.
4. Der Landrat hat einem Antrage auf Ausgestaltung des Realschulwesens nament-
lich durch Errichtung von Oberrealschulen zugestimmt. Wir verweisen in dieser Hinsicht
auf die einschlägigen jüngsten Verhandlungen des Landtages und behalten Uns vor, dem
Landrate die veranlaßte Vorlage zugehen zu lassen.
5. Zu der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung der Mittel für Errichtung einer
sechsten landwirtschaftlichen Kreiswinterschule in Oberbayern und für Vermehrung der
Stipendien an Schüler der landwirtschaftlichen Winterschulen geben Wir gerne Unsere Ge-
nehmigung.
Die vom Landrate beschlossene neue Festsetzung des Gehaltes des Vorstandes der land-
wirtschaftlichen Kreislehranstalten in Landsberg wurde von Uns bereits genehmigt; Wir
verweisen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten vom 18. Januar 1906 Nr. 698.
6. Dem Beschlusse des Landrats, dem Kreisausschusse für die bayerische Jubiläums-
Landesausstellung in Nürnberg 1906 zur Unterstützung minderbemittelter Aussteller einen
weiteren Betrag von 5000 —MX zur Verfügung zu stellen, erteilen Wir gerne Unsere Ge-
nehmigung.
7. Der Beschluß des Landrats, zu den Kosten der Handwerkskammer einen Zuschuß
von 27200 M zu bewilligen, wird mit der Maßgabe genehmigt, daß der etwaige Mehr-
bedarf bis zum Betrage von 29 100 AA der Kreisreserve zu entnehmen ist.
8. Anerkennung verdient das Bestreben des Landrates, den vermehrten Bedürfnissen
der Landwirtschaft, insbesondere auf dem Gebiete sachverständiger Unterweisung gerecht zu
werden. Hierbei wird die Aufstellung eines Wanderlehrers für Fischzucht und die Ver-
mehrung des kulturtechnischen Personales um zwei weitere Bauführer hervorgehoben. Diesen
Beschlüssen erteilen Wir Unsere Genehmigung.
9. Die Beschlüsse des Landrates, durch welche die zur Gewährung von Unterstützungen
anläßlich des Hochwassers im August 1905 erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt
wurden, erhalten gerne Unsere Genehmigung.
10. Die auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüsse werden, soweit sie nicht bereits
zufolge Unserer Entschließung vom 28. Dezember 1905 und zufolge der Entschließung
des K. Staatsministeriums des Innern vom 29. Dezember 1905 Unsere Genehmigung
erhalten haben oder gemäß der Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern vom
8. Januar 1906 gegenstandslos geworden sind, vorbehaltlich endgültiger Beschlußfassung des
Landrats über die für die Heil= und Pflegeanstalten zu erteilenden Instruktionen und Ord-
nungen genehmigt.
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