Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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11. Die auf die Brücken- und Wasserbauten bezüglichen Beschlüsse und namhaften 
Bewilligungen werden genehmigt. 
12. Dem Beschluß vom 30. Mai 1906, betreffend die Erneuerung und Erweiterung 
der Vollmacht für den neugewählten ständigen Landratsausschuß erteilen Wir die Genehmigung. 
13. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats erteilen Wir 
die Genehmigung. · 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere An- 
erkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Vorderriß, den 2. September 1906. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
J. V. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Lößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Englert.
	        
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