Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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11.  Die  auf  die  Brücken-  und  Wasserbauten  bezüglichen  Beschlüsse  und  namhaften
Bewilligungen  werden  genehmigt.

12.  Dem  Beschluß  vom  30.  Mai  1906,  betreffend  die  Erneuerung  und  Erweiterung
der  Vollmacht  für  den  neugewählten  ständigen  Landratsausschuß  erteilen  Wir  die  Genehmigung.

13.  Den  auf  Reservefonds  überwiesenen  Willigungen  des  Landrats  erteilen  Wir
die  Genehmigung.  ·

Indem  Wir  dem  Landrate  gegenwärtigen  Abschied  erteilen,  sprechen  Wir  ihm  für
die  ersprießliche  und  opferwillige  Förderung  der  Kreisinteressen  neuerdings  Unsere  Anerkennung
  aus  und  versichern  ihn  Unserer  Huld  und  Gnade.

Vorderriß,  den  2.  September  1906.

Luitpold,

Prinz  von  SLayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

J.  V.
Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Pfaff.  Staatsrat  v.  Lößl.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
an  dessen  Statt:
Ministerialrat  Dr.  Englert.