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11. Die auf die Brücken- und Wasserbauten bezüglichen Beschlüsse und namhaften
Bewilligungen werden genehmigt.
12. Dem Beschluß vom 30. Mai 1906, betreffend die Erneuerung und Erweiterung
der Vollmacht für den neugewählten ständigen Landratsausschuß erteilen Wir die Genehmigung.
13. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats erteilen Wir
die Genehmigung. ·
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Vorderriß, den 2. September 1906.
Luitpold,
Prinz von SLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
J. V.
Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Lößl.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Dr. Englert.