Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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und in der Taubstummenversorgungsanstalt zu Dillingen, sowie Blinder in der Blinden- 
anstalt zu Augsburg. 
2. Die vom Landrate beschlossene Anderung der Normen über Verleihung von Kreis- 
stipendien an Studierende der Technischen Hochschule in München, der Akademie für Land- 
wirtschaft und Brauerei in Weihenstephan, der Industrieschule und des Realgymnasiums in 
Augsburg, der Realschulen und der gewerblichen Tagesfortbildungsschulen findet Unsere 
Genehmigung. 
3. Der Beschluß des Landrats, zur Unterstützung schwäbischer Aussteller bei der 
Bayerischen Jubiläumslandesausstellung in Nürnberg 1906 einen Betrag von 4000 “4 
zu bewilligen, wird gerne genehmigt. 
4. Den Beschlüssen des Landrats über die erneute Bewilligung erheblicher Zuschüsse 
für Uferschutzbauten, Flußkorrektionen, Wildbachverbauungen und sonstige Wasserbauten 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Die Gewährung der Mittel zur Aufstellung eines vierten Bezirkskulturingenieurs 
wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. 
6. Den Beschlüssen des Landrats über die aus dem Maximilianshilfsfonds zu ge- 
währenden Unterstützungen und über die Anderung der Statuten dieses Fonds erteilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
7. Die auf die FIrrenfürsorge bezüglichen Beschlüsse werden, soweit dies nicht schon 
durch Unsere Entschließung vom 28. Dezember 1905 geschehen ist, genehmigt. 
8. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates erteilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Vorderriß, den 3. September 1906. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 3.s 
Dr. Graf . geilitzsh. Dr. v. Wehner. v. Pfusf. Staatsrat v. Kößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Englert.
	        
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