Rechlspolizeiordnung. — 173 — Form. 18. Teilzettel.
Großh. Notariat Teilzettel
aus der Nachlaßverhandlung
auf Ableben de
für
d Miterb
Die Kraft eines Erbscheins oder cines nachlaßgerichtlichen Zeugnisses kommt dicsem Teilzettel nicht zu.
D in wohnhafte
ist am 19 in gestorben.
Aus den mit der Verhandlung vom . 19 abschließenden
Teilungsakten wird über die darin enthaltenen Angaben und Vereinbarungen der Beteiligten
das Nachstehende mitgeteilt.
I. Nachlaß.
Nach d vom 19. bestand
das Vermögen in folgendem:
(J * « . « 7
Bewegliche Sachen
Grundstücke
Forderungen.
Wertpapiere u. sonstige Vermögensrechte
Zusammen
Schulden
Überschuf
Ersatzansprüche
Reines Vermögen
Formular 18
zu Rechtspolizeiordnung § 229.
Teilzettel,