Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 63. 775 
Nachstehend wird der dritte Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 
(Zentralblatt S. 485) veröffentlichten — unter dem 31. August 1904 (Zentralblatt S. 318) 
und dem 27. September 1905 (Zentralblatt S. 294) abgeänderten — Gesamtverzeichnisse 
der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen 
Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 7. September 1906. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
Vritter Nachtrag 
zu dem 
Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege 
des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
  
Angabe Bezei 
« ilitär- Bezeichnung 
bei den für Miltter. der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. ließlic bestimmten Bewerbungenzrichtensind, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem . . 
- . selbst ist, bei welcher die An- 
lüaifange dieselben stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
  
  
  
Die Nr. 1 
Preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft Beiallenhessischen Stellen 
äl 1 d haben die belsi en 
erhält fo gende Fassung: Staatsangehörigen ben 
Vorzug’ (#§ 18 Ziffer 1 
der Anstellungsgrund- 
sätze). 
*Hauptkassenkassierer, zusammen als eine 
*Betriebskontrolleure, Gruppe minde- 
litär= und der Zivil- 
anwärter in höhere 
Gruppen erfolgt na 
der Reihenfolge, die si 
aus dem Anteilsver- 
hältnis ergibt. 
139*
	        
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