Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 63. 777 
  
Angabe Bezei 
ç . rn zeichnung 
bei den für Militär-der Behörden, an welche die 
anwärter nicht aus- 
Bezeichnung der Stellen. ließlic betimmten, Bewerbungenzu richten snd, 4 Bemerkungen. 
Stellen, in welchem selbst ist, bei welcher die An- 
-kün fan bieselten stellung gewünscht wird. 
  
Weichensteller erster Klasse, — 
*Stellwerksweichensteller, — 
Weichensteller, — 
Brückenwärter, — 
Bahnwärter, — 
Nachtwächter. — 
Bei Nr. 2 
Allgemeine Bauverwaltung 
sind einzureihen 
zwischen, Brückenmeister“ und „Schleu- 
senmeister“: 
vAbgabenrevisoren, — 
zwischen, Polizeisergeant“ und „Hafen- (bleibt unverändert.) 
pflanzungsaufseher“: 
Fähraufseher, — 
zwischen „Maschinenwärter“ und 
„Brückenmatrosen“: 
Signalwärter. — 
  
  
  
  
  
V. Ministerium für Handel und Gewerbe. 
Bei Nr. 1 
Handels= und Gewerbeverwaltung usw. 
kommen die Absätze 
„Kassen- und Bureaubeamte bei smindestens . . . . Direktion. .. . .. . “ 
den Bernsteinwerken in Königs- 
berg, 
„Unterbeamte dieser Werke als soweit. Direktioon “ 
Produktenaufseher, Wächter und 
Strandaufseher 
in Fortfall. 
In Nr. 2 
Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung 
ist dem Absatze 
„Schichtmeister bei den Bergwerks- 
direktionen zu Dortmund und 
Zabrze, bei den staatlichen Berg- 
werken, Hütten, Salzwerken und 
Badeanstalten“ · 
(Erster Nachtrag 1904 Zentral- 
blatt S. 319) 
  
  
 
	        
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