Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 63. 
779 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts-- und Medizinal-Augelegenheiten. 
Unter Nr. 9a 
Königliche Akademie zu Posen 
(Erster Nachtrag von 1904 Zentral- 
blatt S. 320) ist statt 
„Bureauhilfsarbeiter“ 
zu setzen: 
*Bureaubeamter. 
  
  
X. Kriegsministerium. 
Unter Nr. 1 
Verwaltung des Zeughauses zu Berlin 
ist statt 
„Sekretär und Registrator, Bu- 
reauassistent" 
zu setzen: 
Bureaubeamte. 
  
  
II. Königreich Bayern. 
E. Staatsministerium der Finanzen. 
3. Etat der Zölle und indirekten Steuern 
erhält folgende Fassung: 
a) Außere Amter: 
Grenz-, Revisions= und Hafen- 
Aufseher, 
* Grenz-, Revisions= und Hafen- 
Oberaufseher, 
* Salzsteuer-Oberaufseher, 
*Ländehüter in Passau (Oberaufseher), 
* Hafenmeister, 
* Zolleinnehmer, 
* Steueradjunkt, 
* teuerrevisor, 
* Steuerverwalter, 
ollbergangssteuer-Einnehmer, 
Registratoren und Kanzleifunktio- 
näre bei den Hauptzollämtern. 
  
zu drei Vierteln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
Generaldirektion der 
Zölle und indirekten 
Steuern. 
  
  
  
 
	        
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