Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 63. 783 
  
Angabe 
« « --· Bezeichnung 
bei den für Militär- .. » 
anwärter nicht aus- der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. ließlich eftimmten — woraken sidd, Vemerkungen. 
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
Unter „10 A. Bei der Königlichen 
Landesbibliothek zu Stuttgart“ 
ist statt „Diener“ zu setzen: 
„Erster und zweiter Diener“. 
In „10 B. Bei der Königlichen 
Naturaliensammlung zu Stuttgart“ 
tritt hinzu: 
„Hausknecht und Aufseher“. 
Unter „10 C. Bei der Königlichen 
Staatssammlung vaterländischer Kunst- 
und Altertumsdenkmale zu Stuttgart“ 
ist statt „Kustos“ zu setzen: 
„Hausverwalter“. 
  
  
  
VI. Im Departement der Finanzen. 
Ziffer 7 erhält folgende Fassung: 
7. Hauptzollamts-, Hauptsteueramts- 
und Zollamtsdiener, Kopisten bei den 
Kameralämtern, bei den Hauptzoll- unverändert. 
ämtern und bei dem Hauptsteuer- 
amte Stuttgart. 
An Stelle der Ziffern 24—27 ist 
zu setzen: 
24. Amtsdiener. unverändert. 
  
  
  
  
V. Großherzogtum Baden. 
II. Ministerium der JIustiz, des Kultus und Unterrichts. 
Zu streichen sind die Stellen unter: 
15. Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und 
lediglich mit Schreibwerk beschäftigte 
*Kanzleiassistenten des Gewerbeschul- 
rats, 
16. Diener und Heizer des Gewerbeschul- 
rats, der Baugewerkeschule und der 
Kunstgewerbeschulen, sowie Aufseher 
der Kunstgewerbeschulen. 
  
  
  
140*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.