Nr. 4. 21
Lbereinkunft
zwischen
Bayern, Preußen, Baden und Hessen wegen der Kanalisierung des Mains
von Offenbach bis Aschaffenburg.
Nachdem Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs
Bayern Verweser, im Namen Seiner Majestät des Königs, Seine
Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog
von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von
Hessen und bei Rhein für nützlich befunden haben, über die Kanalisierung des Mains
von Offen bach bis Aschaffenburg gemeinschaftliche Bestimmungen zu treffen, sind, mit der
erforderlichen Ermächtigung hierzu versehen, und zwar:
von Seiten Seiner Königlichen Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs
Bayern Verweser
Allerhöchstihr
Ministerialrat von Lößl,
Oberbaudirektor von Sörgel,
Ministerialrat Brenner,
Ministerialrat und Kronanwalt Breunig,
Oberregierungsrat Dr. Graßmann;
von Seiten Seiner Majestät des Königs von Preußen
Allerhöchstihr
Unterstaatssekretär Dr. Holle,
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters,
Geheimer Oberregierungsrat Szyskowitz,
Geheimer Oberbaurat Roeder,
Geheimer Oberfinanzrat Bonnenberg,
Geheimer Finanzrat von Baumbach,
Geheimer Regierungsrat von Bartsch;
von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden
Allerhöchstihr
Geheimer Oberregierungsrat Straub,
Legationsrat Dr. Heintze
und