Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Festounkte. 
Quer- 
profilpläne. 
906 
Der Wasserspiegel am Tage der Aufnahme ist als maßgebender Wasserspiegel zu 
betrachten und in sämtliche Pläne einzutragen. Außer diesem Wasserspiegel ist noch das 
alljährlich eintretende Niederwasser, dann der Wasserspiegel, mit welchem das Unternehmen 
hauptsächlich rechnet, einzuzeichnen. Verlässige Anhaltspunkte über die Höhe der Hochwässer 
sind, wenn solche erhältlich, ebenfalls einzubeziehen. Alle Höhenangaben sind entweder auf 
Normal-Null oder auf die dem maßgebenden Festpunkt beigelegte Höhenzahl zu beziehen. 
g 88. 
Schon bei der Herstellung des Planes für jede Wasserbenützungsanlage ist ein 
maßgebender Höhenpunkt (Festpunkt) zu schaffen, am besten in Form eines kräftigen 
Eisenbolzens mit kugelförmigem Kopfe, welcher in Sockelmauerwerk von Gebäuden oder in 
entsprechend tief in den Boden versenkte Betonklötze so einzusetzen ist, daß auf ihn die 
Nivellierlatte aufgesetzt werden kann. Dieser Festpunkt kann bei Stau= und Triebwerks- 
anlagen nach Ausführung der Anlage als Rückmarke dienen. Bei geringfügigeren Anlagen 
genügt ein in den Boden zu treibender und auf Bodenhöhe abzuschneidender Pfahl, in dessen 
oberes Ende ein Eisennagel mit halbkugelförmigem Kopfe einzuschlagen ist. Die Höhenlage 
dieses maßgebenden Festpunktes ist dann, wenn ein Anschluß an einen in der Nähe 
gelegenen Punkt der bayerischen Präzisions!)= oder Eisenbahn 2)= oder Fluß #)-Nivellements 
leicht herzustellen ist, durch Nivellement auf „Normal-Null“ zu beziehen (vgl. § 92), andern- 
falls ist dem Punkte eine beliebige Höhenzahl beizulegen, welche jedoch so zu wählen ist, 
daß das Projekt keine negativen Höhenzahlen aufweist. 
(Aufschluß über die Höhenlage dieser Präzisions-Festpunkte gibt 
zu 1) das Hydrotechnische Bureau, 
„ 2) die betreffende Eisenbahnbau-Inspektion und 
„ 3) das betreffende Straßen= und Flußbauamt, gegebenenfalls der amtliche Kultur- 
ingenieur.) 
§ 89. 
Als Maßstab der Querprofilpläne ist in der Regel unverzerrt 1: 100, wenn verzerrt 
für die Längen 1: 1000, für die Höhen 1:100 zu wählen. Die Pläne haben in Ver- 
bindung mit den Längenprofilplänen Aufschluß über die gegenseitige Höhenlage der Wasser- 
spiegel des Gewässers zu dem durch die Anlage in Mitleidenschaft gezogenen Gelände und 
in der Regel auch zu dem in Betracht kommenden Grundwasser zu geben. Die im Längen- 
profilplan angegebenen Wasserspiegel müssen auch in den Querprofilplänen wieder erscheinen. 
Alle Höhenangaben haben sich auf Normal-Null oder den gewählten Festpunkt zu beziehen 
und sind ebenfalls in Form von Höhenzahlen einzuschreiben. Profile sollen in der Regel
	        
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