Inhaltsverzeichnis : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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vorgelegt  wird.  Die  Protokolle  mit  ihren
Beilagen  werden  bei  dem  General  Sekretaeiate
  bewahret,  und  können  daselbst  von  den
Mitgliedern  des  Staats  Rathes  eingesehen
werden.

I.  ro.  Für  die  Form  der  Ausfertigungen
  wird  festgesezt:

a))  die  auf  die  Vernehmung  des  Staats  Rathes
  gegebenen  Geseze  aus  der  bürgerlichen,
  organischen  und  administrativen
Gesezgebung,  so  wie  über  Verfassungs-Gegenstände,
  erscheinen  unter  dem  ksniglichen
  Titel  in  dem  grössern  Kanzlei=Style,
  unter  des  Königs  eigenhändiger
Unterschrift,  und  werden  von  sämtlichen
Staats  Ministern  und  dem  Praͤsidenten
des  Staats  Rathes  kontrasignirt,  von  dem
General  Sekretär  des  Staats  Rathes  beglaubiget,
  und  durch  das  Gesezblatt  bekannt
  gemacht;

b)
kennenden  Stelle  (Nro.  15.  16.  17.
im  II.  Titel)  werden  unter  gleichmässtger
  Unterschrift  des  Königs,  der  Kontrasignatur
  des  einschlägigen  Ministers
und  des  Drdsidenten  des  Staats  Rathes,

Max  Josephp.

die  Beschlüsse  des  Staats  Rathes  als  er-438



und  der  Beglaubigung  des  General-Sekretärs
  des  Staats  Rathes  ausgefertiget;


alle  übrigen,  auf  die  Gutachten  und
Anträge  des  Staats  Rathes,  an  diesen
und  die  Staats  Ministerien  erlassenen
Entscheidungen  und  besonderen  Aufträge
  an  dieselbe  sollen  als  Kabinets  Befehle
  unter  des  Königs  alleiniger  Unterschrift
  und  der  Kontrasignatur  des
General  Sekrerädrs  des  Staats  Rathes
ausgefertiget  werden.  Der  in  dieser
Art  den  Staats  Ministerien  bekannt  gemachte
  Wille  des  Königs  wird,  wenn
der  Gegenstand  es  erfodert,  durch  diese
mittels  des  Gesezblattes,  oder  nach  Umständen
  an  die  betreffenden  Stellen,  ausgeschrieben.


Wir  vertrauen  in  Unsern  Staats  Rath,
daß  er,  von  der  hohen  Bestimmung  des  ihm
gegebenen  Wirkungskreises  erfüllt,  einen
krdftigen  Verein  von  Einsicht  und  redlicher
Vaterlandsliebe  um  Uns  bilden,  und  in  dem
Wohle  Unsers  Volkes  das  Ziel  und  den
Lohn  Unserer  Regenten  Sorge  erkennen  und
befördern  werde.

·4

München  am  3.  Mai  1817.

Graf  von  Reigersberg,  —  Fürst  Wrede,  Feldmarschall,  —  Graf  von  Triva,
Graf  von  Rechberg,  —  Graf  von  Thürheim,  —  Freiherr  von  Lerchenfeld.

Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Kbnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  kbniglichen  Staats  Rathes.