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für
Köni greich
Gesetßblatt no
das
Bayern.
IX. Stück. München, Dienstags den 2. September 1828.
Inhalt.
Geseß, die allgemelne Hänsersteuer betr. — Sechste Beylage zum Abschiede für die Stände=Versammlung.
Geseb,
die allgemeine Häufersteuer betr.
Ludwig,
von Gottes Gnaden, König von Bayern,
ic. 2c.
D. Wir in Folge der allgemeinen Revision
des gesammten Steuersystems Uno
von der verschiedena#rtigen und ungleichheiklichen
Bekegung der Häuser überzeugt ha:
ben, so verordnen Wir in Bezug auf eine
allgemeine Häuser-Steuer nach Vernehmung
Unseres Staatsrathes und auf
Beorath und Zustimmung Unserer Lieben
und Getreuen, der Stände des NRiiches,
wie fokge:
I. Capitek.
Allgemeine Normen für die Häuserbesteuerung.
g. 1.
Die Haͤusersteuer ist eine directe
Sctaatoauflege, durch welche die Nutzung
aus Häusern in Städten, Märkten
und auf dem platten Lande belegt
wird.
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