Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Statuten 
für das Fibeikommiß Elkofen. 
§ 1. 
Ich, Ernst Graf von Rechberg und Rothenloewen, als Besitzer des Schloßgutes 
Elkofen und der in § 2 aufgeführten Immobilien, Mobilien, Wertpapiere und Pretiosen, 
verfüge hiemit im Einverständnisse mit Seiner Erlaucht Otto Grafen und Herrn von Rech- 
berg und Rothenloewen zu Hohen-Rechberg und Weißenstein 2c. 2c., meinem 
Herrn Vetter, als dermaligem Haupte meines Gräflichen standesherrlichen Hauses, wie folgt: 
In Ausführung des Testamentes des Herrn Grafen Wilibald von Rechberg vom 
20. April 1829 soll aus den Besitzungen, welche ich mit den mir, diesem Testamente zufolge, 
zugefallenen Kapitalien erworben habe, sowie aus dem noch nicht zum Grund-Ankaufe ver- 
wendeten Reste dieser Kapitalien ein Fideikommiß gebildet und errichtet werden und zwar 
auf Grund des § 9 des Edikts IV zu Tit. 5 § 2 der Bayerischen Verfassungsurkunde. 
§ 2. 
Als Bestandteile des Fideikommisses erkläre ich: 
1. das Schloßgut Elkofen, im Königlich Bayerischen Bezirksamte Ebersberg gelegen, 
mit Inventar, Mobiliar und Baumanns-Fahrnissen, wie solches in den Anlagen 
näher bezeichnet ist, 
. 2. die im Bayerischen Allgäu, Bezirksamtes Immenstadt, liegenden Sennalpen und 
W Weiderechte, wie sie die Anlage ausweist, 
das Anwesen Hs. Nr. 15 in der Maria Theresiastraße in München, 
die in dem vorliegenden Verzeichnisse aufgeführten Wertpapiere, 
die in der Anlage näher bezeichneten Pretiosen, Silberzeug und Wertgegenstände. 
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I. Das Fideikommißvermögen bildet in den zu demselben gehörigen Liegenschaften ein un- 
veräußerliches Ganzes