Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  17.  ·  187

geschüttelt  ist,  10  Minuten  lang  in  kochendes  Wasser.  Hierbei  gerinnt  das  Eiweiss,
  und  die  Flüssigkeit  wird  fast  farblos.  Nunmehr  wird  der  Kolbeninhalt
durch  Einstellen  in  kaltes  Wasser  schnell  abgekühlt,  nochmals  durchgeschüttelt
und  filtriert.  Von  dem  klaren,  fast  farblosen  Filtrat  werden  je  25  ccm,  wenn
nötig,  mit  Natronlauge  unter  Anwendung  von  Lackmus  als  Indikator  neutralisiert.
In  der  neutralisierten  Flüssigkeit  wird  nach  Zusatz  von  1  bis  2  Tropfen  einer
kalt  gesättigten  Lösung  von  Kaliumchromat  durch  Titrieren  mit  1/10  Normal-Silbernitratlösung
  der  Kochsalzgehalt  ermittelt.

Schlußbericht.

Nach  Beendigung  der  Untersuchung  ist  der  Ausfall  derselben  dem  zum  Beschauer  bestellten
  Tierarzte  schriftlich  mitzuteilen.

Sweiter  Albschnitt.

Untersuchung  von  zubereiteten  Fetten.
(Vgl.  §§  15  und  16  der  Ausführungsbestimmungen  D.)

Proben,  bei  denen  ein  bestimmter  Verdacht  vorliegt,  sind  zunächst  auf  den  Verdachtsgrund
  zu  untersuchen.

Sobald  sich  bei  der  Untersuchung  eines  Fettes  herausstellt,  daß  dasselbe  nach  Maßgabe
der  im  folgenden  unter  I  angegebenen  Prüfungen  einer  der  im  §  15  Abs.  3  unter  a  bis  d
der  Ausführungsbestimmungen  D  aufgeführten  Bestimmungen  nicht  entspricht,  so  ist  von
einer  weiteren  Untersuchung  des  Fettes  abzusehen.

Eine  jede  Durchschnittsprobe  ist  vor  der  Vornahme  der  einzelnen  Prüfungen  gut  durchzumischen
  und  für  sich  zu  untersuchen.

I.  Allgemeine  Gesichtspunkte.

1.  Bei  der  Prüfung,  ob  äußerlich  am  Fette  wahrnehmbare  Merkmale  auf  eine  Verfälschung
  oder  Nachmachung  oder  sonst  auf  eine  vorschriftswidrige  Beschaffenheit  hinweisen,
ist  auf  Farbe,  Konsistenz,  Geruch  und  Geschmack  zu  achten.  Dabei  sind  die  folgenden
Gesichtspunkte  zu  berücksichtigen.

Bei  der  Beurteilung  der  Farbe  ist  darauf  zu  achten,  ob  das  Fett  eine  ihm  nicht
eigentümliche  Färbung  oder  eine  Verfärbung  aufweist  oder  fremde  Beimengungen  enthält.

Bei  der  Prüfung  des  Geruchs  ist  auf  ranzigen,  sauer-ranzigen,  fauligen,  sauerfauligen,
  talgigen,  öligen,  dumpfigen  (mulstrigen,  grabelnden)  schimmeligen  Geruch  zu  achten.
Die  Fette  sind  hierzu  vorher  zu  schmelzen.