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schriebenen Beschaffenheit, so muss in jedem Falle die Sesamölreaktion noch deut-
lich eintreten.
e) Nachweis von Baumwollsamenöl.
5 cem Fett werden mit der gleichen Raummenge Amylalkohol und 5 cem einer
1 prozentigen Lösung von Schwefel in Schwefelkohlenstoff in einem weiten, mit Korkverschluß
und weitem Steigrohre versehenen Reagensglas etwa ¼ Stunde lang im siedenden Wasser-
bad erhitzt. Tritt eine Färbung nicht ein, so setzt man nochmals 5 cem der Schwefel-
lösung zu und erhitzt von neuem ¼ Stunde lang. Eine deutliche Rotfärbung der Flüssigkeit
kann durch die Gegenwart von Baumwollsamenöl bedingt sein.
) Bestimmung der Verseifungszahl (der Köttstorferschen Zahl).
Man wägt bei Schmalz 2 bis 2,5 g, bei den übrigen Fetten 1 bis 2 g Fett
in einem Kölbchen aus Jenaer Glas von 150 cem Inhalt ab, setzt 25 com einer an-
nähernd ½-normal-alkoholischen Kalilauge hinzu, verschließt das Kölbchen mit einem durch-
bohrten Korke, durch dessen Offnung ein 75 cm langes Kühlrohr aus Kaliglas führt. Man
erhitzt die Mischung auf dem kochenden Wasserbade 15 Minuten lang zum schwachen Sieden.
Um die Verseifung zu vervollständigen, ist der Kolbeninhalt durch öfteres Umschwenken, jedoch
unter Vermeidung des Verspritzens an den Kühlrohrverschluß, zu mischen. Man versetzt die
vom Wasserbade genommene Lösung mit einigen Tropfen alkoholischer Phenolphtaleinlösung
und titriert die noch heiße Seifenlösung sofort mit ½-Normal-Salzsäure zurück. Die Grenze
der Neutralisation ist sehr scharf; die Flüssigkeit wird beim Ubergang in die saure Reaktion
rein gelb gefärbt.
Bei jeder Versuchsreihe sind mehrere blinde Versuche in gleicher Weise, aber ohne An-
wendung von Fett auszuführen, um den Wirkungswert der alkoholischen Kalilauge gegenüber
der ½-Normal-Salzsäure festzustellen. « «
Aus den Versuchsergebnissen berechnet man, wieviel Milligramm Kaliumhydroxyd er-
forderlich sind, um genau 1 g des Fettes zu verseifen. Dies ist die Verseifungszahl oder
Köttstorfersche Zahl des Fettes.
g) Prüfung auf das Vorhandensein von Phytosterin.
Wenn die vorhergehenden Prüfungen darauf hinweisen, daß eine Verfälschung von
Schmalz, Talg und Oleomargarin mit Pflanzenölen stattgefunden hat, so ist die Unter-
suchung auf Phytosterin anzustellen. Auch ohne diese Voraussetzungen ist die Prüfung
auf Phytosterin so häufig auszuführen, dass im Jahresdurchschnitte bei den ge-
nannten Fetten auf etwa 25 nach § 15 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen D