Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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h) Bestimmung der freien Fettsäuren (des Säuregrads). 
5 bis 10 g Fett werden in 30 bis 40 com einer säurefreien Mischung gleicher 
Raumteile Alkohol und Ather gelöst und unter Verwendung von Phenolphtalein (in ein- 
prozentiger alkoholischer Lösung) als Indikator mit 1/10-Normal-Alkalilauge titriert. Die 
freien Fettsäuren werden in Suregraden ausgedrückt. Unter Säuregrad eines Fettes 
versteht man die Anzahl Kubikzentimeter Normal-Alkali, die zur Sättigung von 100 g 
Fett erforderlich sind. 
Sollte während der Titration ein Teil des Fettes sich ausscheiden, so muss 
von dem Lösungsgemische von neuem zugesetzt werden. 
Schlußbericht. 
Nach Beendigung der Untersuchung ist deren Ausfall dem zum Beschauer bestellten 
Tierarzte schriftlich mitzuteilen, soweit dieser das Beschaubuch führt.