Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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h)  Bestimmung  der  freien  Fettsäuren  (des  Säuregrads).

5  bis  10  g  Fett  werden  in  30  bis  40  com  einer  säurefreien  Mischung  gleicher
Raumteile  Alkohol  und  Ather  gelöst  und  unter  Verwendung  von  Phenolphtalein  (in  einprozentiger
  alkoholischer  Lösung)  als  Indikator  mit  1/10-Normal-Alkalilauge  titriert.  Die
freien  Fettsäuren  werden  in  Suregraden  ausgedrückt.  Unter  Säuregrad  eines  Fettes
versteht  man  die  Anzahl  Kubikzentimeter  Normal-Alkali,  die  zur  Sättigung  von  100  g
Fett  erforderlich  sind.

Sollte  während  der  Titration  ein  Teil  des  Fettes  sich  ausscheiden,  so  muss
von  dem  Lösungsgemische  von  neuem  zugesetzt  werden.

Schlußbericht.

Nach  Beendigung  der  Untersuchung  ist  deren  Ausfall  dem  zum  Beschauer  bestellten
Tierarzte  schriftlich  mitzuteilen,  soweit  dieser  das  Beschaubuch  führt.