Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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1)  der  Berlin-Hamburger  Eisenbahn  und
2)  der  Oels--Gnesener  Eisenbahn,

zur  käuflichen  Uebernahme

3)  der  Hamburg-Bergedorfer  Eisenbahn,
4)  der  Tilsit-Insterburger  Eisenbahn,

5)  zum  Erwerbe  der  an  der  Uelzen-Langwedel'er,  der  Wunstorf-Bremer
und  der  Bremen-Geestebahn  der  freien  Hansestadt  Bremen  zustehenden

Eigenthums-  beziehungsweise  Miteigenthumsrechte

S.  2.
Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,

nach  Maßgabe  der  bezüglichen  Vertragsbestimmungen  ermächtigt.

1)  nach  Maßgabe  der  im  §.  1  sub  1a,  3  und  4  gedachten  Verträge  den

Umtausch  von

a)  15  000  000  Mark  Stammaktien  der  Berlin-=Hamburger
  Eisenbahngesellschaft  in  Staatsschuldverschreibungen
  der  4  prozentigen  konsolidirten
Anleihe  zum  Betrage  von  ....  .....  .....  ...

b)  4600  200  Mark  Stammaktien  der  Tilsit-Insterburger
  Eisenbahngesellschaft  in  Staatsschuldverschreibungen
  derselben  Anleihe  zum  Betrage  von

e)  4  666  800  Mark  Stamm-Prioritätsaktien  der  Tilsit-Insterburger
  Eisenbahngesellschaft  in  Staatsschuldverschreibungen
  derselben  Anleihe  zum  Betrage  von

4)  4280  100  Mark  Stammaktien  der  Oels-Gnesener
Eisenbahngesellschaft  in  Staatsschuldverschreibungen
derselben  Anleihe  zum  Betrage  von.  ..  .......

e)  13  950  000  Mark  Prioritäts-Stammaktien  der
Oels-Gnesener  Eisenbahngesellschaft  in  Staatsschuldverschreibungen
  derselben  Anleihe  zum  Betrage
vee

herbeizuführen  und  zu  diesem  Zweck,  sowie

1)  nach  Maßgabe  des  im  F.  1  sub  1b  gedachten
Vertrages  Staatsschuldverschreibungen  zum  Betrage
  dnnan  .  .  .  .  ..

61875  000  Mark,

1150  050
4666  800
1  070  025
10  462  00
4000000

 

mithin  Staatsschuldverschreibungen  der  4  prozentigen
konsolidirten  Anleihe  zu  dem  Gesammtbetrage  von
auszugeben;

83224  375  Mark