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Gegenstände
Größtes aleinstes
Maß in Millimeter.
§ 9.
Elastische Zug= und Stoßapparate müssen an beiden
(Stirnseiten der Wagengestelle angebracht sein.
2 Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Güterwagen,
die für spezielle Transporte verwendet werden.
10.
1 Höhenlage der Puffer, von Schienenoberkante bis zur
Mitte der Pufferscheiben senkrecht gemessen:
bei leeren Wagen .
bei größter Belastung
2 Zulässige Maße für das vor 1887 gebaute Material:
bei leeren Wagen .... .
bei größter Belastung
11.
1Abstand der Puffer von Mitte zu Mitte
2 Zulässige Maße für das vor 1887 gebaute Material
12.
Durchmesser der Pufferscheiben
2 Zulässiges Maß für das vor 1887 gebaute Material.
3 Für Fahrzeuge, bei denen der Abstand der Puffer geringer
ist als 1720 Millimeter, muß der horizontale Durchmesser der
Pufferscheiben mindestens 350 Millimeter betragen.
8 13.
1 Freie Räume an den Stirnseiten der Wagen zu
beiden Seiten der Zugvorrichtung, zwischen dieser, den Pufferscheiben
und den vor der Kopfschwelle vortretenden festen Teilen an beliebiger
Stelle:
1
,!
T.
1 066 —
— 940
(1070) —
— (900)
1 770 1 710
Gusoo (1 700)
— 340
— (300)