beseh-und Verurdinugsguat
für das
Königreich Bayern.
Nr. 48.
München, den 12. August 1908.
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Inhalt:
Gesetz vom 9. August 1908, betreffend die Behandlung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern und einiger
anderer zur Anderung der Steuergesetze in Beziehung stehender Gesetzentwürfe. — Hofdienst-Nachrichten. —
Ordens-Verleihungen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Gesetz, betreffend die Behandlung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern und einiger
anderer zur Anderung der Steuergesetze in Beziehung stehender Gesetzentwürfe.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Tlitpol!,
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von HLayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der Kammer
der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten und unter Beobachtung der im Tit. X
§ 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt:
Art. 1.
1 Zur Beratung der Entwürfe
1. eines Einkommensteuergesetzes,
2. eines Gewerbsteuergesetzes,
3. eines Kapitalrentensteuergesetzes,
4. eines Gesetzes, betreffend die Anderung der Gesetze über die allgemeine Grundund
Haussteuer, 85