Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

 

beseh-und  Verurdinugsguat

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  48.

München,  den  12.  August  1908.

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Inhalt:
Gesetz  vom  9.  August  1908,  betreffend  die  Behandlung  der  Gesetzentwürfe  über  die  direkten  Steuern  und  einiger
anderer  zur  Anderung  der  Steuergesetze  in  Beziehung  stehender  Gesetzentwürfe.  —  Hofdienst-Nachrichten.  —
Ordens-Verleihungen.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

Gesetz,  betreffend  die  Behandlung  der  Gesetzentwürfe  über  die  direkten  Steuern  und  einiger
anderer  zur  Anderung  der  Steuergesetze  in  Beziehung  stehender  Gesetzentwürfe.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Tlitpol!,

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  HLayern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrats  mit  Beirat  und  Zustimmung  der  Kammer
der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  und  unter  Beobachtung  der  im  Tit.  X
§  7  der  Verfassungsurkunde  vorgeschriebenen  Formen  beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:

Art.  1.
1  Zur  Beratung  der  Entwürfe

1.  eines  Einkommensteuergesetzes,

2.  eines  Gewerbsteuergesetzes,

3.  eines  Kapitalrentensteuergesetzes,

4.  eines  Gesetzes,  betreffend  die  Anderung  der  Gesetze  über  die  allgemeine  Grundund
  Haussteuer,  85