Full text : Allgemeines Staatsrecht.

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die  aber  auch  im  Kriege  verliehen  werden;  4)  Auszeichnungen
  für  Militärverdienst  schlechthin,  die  durch
ein  besonderes  Abzeichen  (  ekreuzte  Schwerter,  Lorbeerkränze,
  Band  von  besonderer  Farbe)  zu  wirklichen
Kriegsauszeichnungen  werden;  5)  Verdienstauszeichnungen
  schlechthin,  an  sich  also  auch  für  Zivilverdienst
bestimmt,  die  durch  ein  besonderes  Abzeichen  der  (unter
  4)  angegebenen  Art  zu  wirklichen  Kriegsauszeichnungen
  werden;  6)  besondere  Kriegsauszeichnungen
oder  -ehrenzeichen  für  Leistungen  im  Kampfgebiet;
7)  besondere  Kriegsauszeichnungen  oder  -ehrenzeichen
für  Leistungen  in  der  Heimat;  8)  Gedächtniszeichen
an  besondere  Ereignisse  im  Kampfgebiet  (Schlachtenmedaillen;
  Schlachtenspangen  mit  der  betreffenden
Inschrift  und  ähnliches);  9)  allgemeine  Kriegsgedächtniszeichen,
  die  kein  besonderes  Kriegsverdienst
belohnen  ollen,  für  Tätigkeit  im  Kampfgebiet  (sog.
*„Kombattantenmedaillen");  10)  allgemeine  Kriegsgedächtniszeichen,
  die  kein  besonderes  Kriegsverdienst
belohnen  sollen,  für  Tätigkeit  in  der  Heimat  (sog.
k„Nichtkombattantenmedaillen);  11)  Auszeichnungen
  für  Verdienste  um  die  Krankenpflege,  insbes.  die
freiwillige.  Wesentliche  Unterschiede  sind  dann  noch
für  die  Arten  1)  bis  6),  ob  es  sich  ausschließlich  um
Auszeichnungen  für  bewiesene  Kriegstapferkeit  oder
auch  um  solche  für  bewiesene  Kriegstüchtigkeit  handelt;
  für  die  Arten  2)  bis  9),  ob  sie  auch  Personen
weiblichen  Geschlechts  verliehen  werden  oder  nur  solchen
  männlichen  Geschlechts.  Von  denjenigen  Kriegsauszeichnungen,
  die  ausschließlich  für  bewiesene
Kriegstapferkeit  verliehen  werden,  sind  unzweifelhaft
am  volkstümlichsten,  tragen  auch  ebenso  unzweifelhaft
am  meisten  zur  Hebung  der  Kriegstüchtigkeit  des  gesamten
  Heeres  bei:  diesenigen,  die  für  im  Kriege  —*
wiesene  Tapferkeit  ohne  Unterschied  des  Ranges  und
Standes  an  Offiziere,  Unteroffiziere  und  Mannschaften
  verliehen  werden  (Eisernes  Kreuz!).

Die  aus  dem  Vorstehenden  ersichtliche  Mannigfaltigkeit
  bringt  es  mit  sich,  daß  Rücksichten  auf  den  Raum
es  unmöglich  machen,  für  jede  einzelne  Kriegsauseichnung

  genauer  anzugeben,  welche  satzungsgemäßen

estimmungen  für  7  gelten.  Einzelne  Stichworte
müssen  genügen.  Für  Genaueres,  ebenso  für  die
Trageweise,  muß  auf  die  Satzungen  selbst,  die  grundsätzlich
  öffentlich  bekanntgemacht  worden  sind,  verwiesen
  werden.

Indernachfolgenden  Übersicht  sind  die  bisher  vorhandenen-Kriegsauszeichnungen
  innerhalb  Deutschlands
  nach  der  Reihenfolge  der  Staaten  angeführt,
innerhalb  der  einzelnen  Staaten  nach  der  Zeitfolge
des  ursprünglichen  Stiftungsjahres.

Deutschland.

Preußen.  Roter-Adler-Orden.  Gestiftet  1705
von  Georg  Wilhelm,  Erbprinzen  von  Brandenburg-Bayreuth.
  Nur  für  Offiziere.  Für  Kriegsverdienst:
mit  Schwertern  und  an  schwarz-weißem  Bande.
4  Klassen  in  6  Abstufungen  (s.  Taf.  I,  Fig.  3:  3.  Klasse
mit  Schwertern).

Orden  Pour  le  mérite.  Gestiftet  1740  von
Friedrich  dem  Großen.  Nur  für  Offiziere.  Tapferkeitsorden.
  2  Klassen.  (Ganz  ausnahmsweise  auch
Großkreuze  verliehen.)  S.  Laf.  J,  Fig.  2.

Eisernes  Kreuz.  Gestiftet  1813  von  Friedrich
Wilhelm  III.,  neu  errichtet  1870  von  Wilhelm  I.,  wieder
  neu  errichtet  1914  von  Wilhelm  II.  Für  Offiziere,
Unteroffiziere  und  Mannschaften.  Für  Verdienste  auf
dem  Kriegsschauplatz  und  militärische  Verdienste  von

IV.  Kultur  und  Geistesleben

Offizieren  in  der  Heimat:  an  schwarz-weißem  Bande
(s.  Taf.  I.  Fig.  1),  für  sonstige  Verdienste  in  der  Heimat:
  an  weiß---schwarzem  Bande.  2  Klassen  und
»Großkreuz«,  letzteres  die  höchste  soldatische  Auszeichnung
  Preußens.  Die  1.  nur  nach  Besitz  der  2.  Klasse.
Besitzer  der  2.  Klasse  aus  dem  Kriege  von  1870/71
erhalten  eine  auf  dessen  Band  zu  tragende  =  Spangemit
  dem  Kreuze  von  1914  in  Vrrlleinerung,  statt  der
2.  Klasse  von  1914.

Königl.  Hausorden  von  Hohenzollern.
Gestiftet  1851  von  Friedrich  Wilhelm  IV.  Nur  für
Offiziere.  Für  Kriegsverdienst:  mit  Schwertern  und
an  schwarz-weißem  Bande.  4  Klassen.

Kronenorden.  Gestiftet  1861  von  Wilhelm  I.
Nur  für  Offiziere.  Für  Kriegsverdienst:  mit  Schwertern
  und  ans  cwarz  weißem  ande.  4  Klassen  in  5  Abstufungen
  (s.  Taf.  I,  Fig.  4:  3.  Klasse  mit  Schwertern).

Rote-Kreuz-Medaille.  Gestiftet  1898  von
Wilhelm  II.  Für  Verdienst  auf  dem  Gebiete  der  Menschenliebe.
  Auch  Frauenorden.  3  Klassen  (s.  Taf.  1,
Fig.  5:  2.  Klasse).

Bayern.  Militärverdienstmedaille.  Gestiftet
  1794  vom  Kurfürsten  Karl  Theodor.  Nur  für
Feldwebelleutnants,  Unteroffiziere  und  Mannschaften.
  2  Klassen.  Mit  Zulagen  verbunden  (s.  Taf.l,
Medaille  in  Silber).

ilitär-Max-Joseph-Orden.  Gestiftet  1806
vom  König  Max  Joseph  I.  Nur  für  Offiziere.  Tapferkeitsorden.
  Für  die  rangältesten  Ritter,  Kommandeure
  und  Großkreuze  mit  Jahreseinkünften  verbunden.
  3  Klassen,  die  alle  für  bayerische  Offiziere  den
persönlichen  Adel  mit  -Ritter  vone  mit  sich  bringen,
falls  auch  der  Vater  und  der  Großvater  den  Orden
besaß,  den  Anspruch  auf  Verleihung  des  Erbadels.

Militärverdienstorden.  Gestiftet  1866  von
Ludwig  II.  Für  Kriegsverdienst:  mit  Schwertern  an
besonderem  Band,  für  Personen  des  Soldatenstandes;
für  Beamte  und  Zivilpersonen:  das  Band  mit  schwarzen
  Randstreifen.  6  Klassen  (s.  Taf.  I,  Fig.  6:  4.  Klasse
mit  der  Krone  und  Schwertern)  und  Militärverdienstkreuz
  in  3  Klassen,  letzteres  nur  für  Unteroffiziere  und
Mannschaften  (s.  Taf.  J,  Fig.  7:  3.  Klasse  mit  der
Krone  und  Schwertern).

Verdienstkreuz  und  Dienstauszeichnungskreuz
  für  freiwillige  Krankenpflege.  Gestiftet
1901  vom  Peinzregenten  Luitpold.  Verdienstkreuz
in  2  Klassen,  für  Kriegsverdienst:  mit  Spange  mit
der  Jahreszahl  des  Feldzuges.  Dienstauszeichnungskreuz
  für  20  Dienstjahre.  Auch  Frauenorden.

Militärsanitätsorden.  Gestiftet  1914  von
Ludwig  III.  Für  Sanitlätsoffiziere.  2  Klassen,  mit
Zulagen  verbunden  (s.  Taf.  I,  Fig.  8:  2.  Klasse).

König=  Ludwig-Kreuz.  Gestiftet  1916  von
Ludwig  III.  Für  Kriegsverdienst  in  der  Heimat.
1  Klasse.  Auch  Frauenorden.

Königreich  Sachsen.  Militär-Sankt-Heinrichs-Orden.
  Gestiftet  1736  vom  Kurfürsten
August  III.  Nur  für  Offiziere.  Tapferkeitsorden.
4  Klassen  (s.  Taf.  I,  Fig.  10:  Ritterkreuz).

Militär-Sankt.  Gnrichs-Medaisle.  Gestiftet
1796  als  =  Militärverdienstmedaille=  vom  Kurfürsten
Friedrich  August  III.  Nur  für  Unteroffiziere  und
Mannschaften.  2  Klassen  (s.  Taf.  I.  Fig.  11:  Medaille
  in  Silber).

Verdienstorden.  Gestiftet  1815  von  Friedrich
August  I.  Für  Kriegsverdienst:  mit  Schwertern.
6  Klassen  (s.  Taf.  I,  Fig.  12:  Ritterkreuz  1.  Klasse  mit
Schwertern).