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Es erhalten daher
die einzige Vorschlagsliste . 1556: 200 = 7 Stellen,
der höchstbedachte Einzelkandida: 210: 200 = 1 Stelle,
der nächst-höchstbedachte Einzelkandidat: .... 24:200-0Stellen,
insgesamt: 8 Stellen.
Beispiele zu § 20.
J.
Es sind 20 Gemeindebevollmächtigte zu wählen.
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Vorschlagsliste A: ... . 280.858,
» B: . 231.332,
„ C: . 192.574,
„ D: ......... 11.334,
ein Einzelkandidat, der auf keiner Vorschlagsliste stettt . 100,
mehrerefolcheKandidatenmitgeringerenStimmenzahlen(zusammen):.. 52,
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 716.250.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der zu wählenden Gemeindebevollmächtigten
geteilt:
716.250 (20 + 1 -) 21= 34.107, 1.
Der Quotient wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; er ist alsdann:
34. 108.
Mit diesem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen Vorschlagslisten der
Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen zugewiesen, als diese
Teilung ergibt.
Es erhalten daher
Vorschlagsliste A: 280.858: 34 108 = 8 Stellen,
„ B: 231.332: 34.108 = 6 Stellen,
„ C: 192.574: 34.108 = 5 Stellen,
„ D: 11.334: 34.108 = 0 Stellen,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 100: 34.108 = 0 Stellen,
insgesamt: 19 Stellen.
Da hiernach nicht sämtliche Stellen besetzt sind, wird die Stimmenzahl jeder Vorschlagsliste
durch die um 1 vermehrte Zahl der ihr zugewiesenen Stellen geteilt.