Nr. 51. 447
Vorschlagsliste A: 280.858: (8—+ 1 -) 9— 31.206½,
„ B: 231.332:(6 + 1 -) 7— 33.047⅜
„ C: 192.574:(5-+ 1 -) 6= 32.095½⅛,
„ D: 11.334: (0 41) 15* 11.334,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 100: (O 41) 1- 100.
Der Vorschlagsliste B, bei der sich hierbei der größte Quotient ergibt, wird die
20. Stelle zugewiesen.
Es erhalten hiernach im ganzen
Vorschlagsliste A: ... . .8Stellen,
„ B: (6412) ... .. .7Stellen,
„ C: . .. 5 Stellen,
insgesamt: 20 Stellen.
Zur Nachprüfung (§ 21 der Wahlordnung) werden die Stimmenzahlen der einzelnen
Vorschlagslisten durch den Quotienten, auf den die 20. Stelle traf, geteilt.
Vorschlagsliste A: 280.858: 33 047 3/2
„ B: 231. 332: 33. 0478/,
„ C: 192.574: 33.047 /8
„ D: 11.334: 33.047 /
der höchstbedachte Einzelkandidat: 100: 33.047 / .
Die Teilung ergibt für jede Vorschlagsliste die Zahl der Stellen, die ihr zugewiesen
worden sind.
lm--
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II.
Es sind 24 Gemeinderäte zu wählen.
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Vorschlagsliste A: . 71.232,
» B: . . 57.967,
,, C: 49.988.
„ D:.......... 28.765,
ein Einzelkandidat, der auf keiner Vorschlagsliste steht: ... 1.000,
mehreresolcheKandidatenmitgeringerenStimmenzahlen(zusammeu):.. 1.048,
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 210.000.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der zu wählenden Gemeinderäte geteilt:
210.000: (24+ 1 -) 25 = 8.400.
Mit dem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen Vorschlagslisten der
Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen zugewiesen, als diese Teilung
ergibt. Es erhalten daher
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