Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  51.  447

Vorschlagsliste  A:  280.858:  (8—+  1  -)  9—  31.206½,

„  B:  231.332:(6  +  1  -)  7—  33.047⅜

„  C:  192.574:(5-+  1  -)  6=  32.095½⅛,

„  D:  11.334:  (0  41)  15*  11.334,
der  höchstbedachte  Einzelkandidat:  100:  (O  41)  1-  100.

Der  Vorschlagsliste  B,  bei  der  sich  hierbei  der  größte  Quotient  ergibt,  wird  die
20.  Stelle  zugewiesen.

Es  erhalten  hiernach  im  ganzen

Vorschlagsliste  A:  ...  .  .8Stellen,
„  B:  (6412)  ...  ..  .7Stellen,
„  C:  .  ..  5  Stellen,

 

insgesamt:  20  Stellen.
Zur  Nachprüfung  (§  21  der  Wahlordnung)  werden  die  Stimmenzahlen  der  einzelnen
Vorschlagslisten  durch  den  Quotienten,  auf  den  die  20.  Stelle  traf,  geteilt.
Vorschlagsliste  A:  280.858:  33  047  3/2
„  B:  231.  332:  33.  0478/,
„  C:  192.574:  33.047  /8
„  D:  11.334:  33.047  /
der  höchstbedachte  Einzelkandidat:  100:  33.047  /  .
Die  Teilung  ergibt  für  jede  Vorschlagsliste  die  Zahl  der  Stellen,  die  ihr  zugewiesen
worden  sind.

lm--



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II.
Es  sind  24  Gemeinderäte  zu  wählen.
Die  gültigen  Stimmen  verteilen  sich  wie  folgt:

 

Vorschlagsliste  A:  .  71.232,
»  B:  .  .  57.967,

,,  C:  49.988.

„  D:..........  28.765,

ein  Einzelkandidat,  der  auf  keiner  Vorschlagsliste  steht:  ...  1.000,
mehreresolcheKandidatenmitgeringerenStimmenzahlen(zusammeu):..  1.048,
Gesamtzahl  der  gültigen  Stimmen:  210.000.

Diese  Zahl  wird  durch  die  um  1  vermehrte  Zahl  der  zu  wählenden  Gemeinderäte  geteilt:
210.000:  (24+  1  -)  25  =  8.400.

Mit  dem  Quotienten  werden  die  Stimmenzahlen  der  einzelnen  Vorschlagslisten  der
Reihe  nach  geteilt.  Jeder  Vorschlagsliste  werden  so  viel  Stellen  zugewiesen,  als  diese  Teilung
ergibt.  Es  erhalten  daher

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