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Es erhalten daher
Vorschlagsliste A: 5982: 908 = 6 Stellen,
Listengruppe B, C: 3997: 908 = 4 Stellen,
insgesamt: 10 Stellen.
Die 4 auf die Listengruppe B, C entfallenen Stellen werden nunmehr auf die
Einzellisten dieser Gruppe unterverteilt.
Die Gesamtzahl der für die Gruppe abgegebenen gültigen Stimmen ist 3997.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der auf die Gruppe entfallenen Stellen geteilt:
3997:/4.. 1-) 5— 799,4.
Der Quotient wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; er ist alsdann:
800.
Mit diesem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen zur Gruppe gehörigen
Vorschlagslisten der Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen zugewiesen,
als diese Teilung ergibt. Es erhalten daher
Vorschlagsliste B: 3148: 800 = 3 Stellen,
„ C: 849: 800 = 1 Stelle,
insgesamt: 4 Stellen.3)
II.
Es sind 10 Gemeindebevollmächtigte zu wählen.
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Vorschlagsliste A: 5982,
» B: 2352,
„ O: miteinander verbunden 849,3997,
„ D: 796
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 9979.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der zu wählenden Gemeindebevollmächtigten
geteilt:
9979: (10 T 1 -) 11 -907,1.
Der Quotient wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; er ist alsdann:
908.—
Mit diesem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen Vorschlagslisten der
Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen zugewiesen als diese Teilung
2) Ohne Listenverbindung hätten erhalten:
Vorschlagsliste A: 7 Stellen,
, B: 3 Stellen,
n„ : 0 Stellen,
insgesamt: 10 Stellen.