Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

T
N  35.

Negierungs-Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  23.  Oktober  1873.
Inhalt.
Verfügung  der  inisterien  deß  Innern  und  des  Kriegswesens,  betressend  die  Einführung  der  derzeitigen  Preußischen
Normen  über  das  Verfahren  bezüglich  der  Stellung  und  Aushebung  der  Mobilmachungspferde  im  Königreich
Württemberg.  Vom  14.  Oktober  1873.  (Mit  Bellagen.)

 

Verfüguig  der  Minilterien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  Einsührung  der  derzeitigen
Preußischen  Normen  über  das  Verfahren  bezüglich  der  Stellung  und  Aushebung  der  Mobilmachungopferde
  im  flönigreich  württemberg.  Vom  14.  Oktober  1873.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner  Majestät  des  Königs  werden  in  Vollziehung
  der  Art.  2,  10  und  15  der  Militär-Konvention  vom  21/25.  November  1870,
sowie  zur  Ausführung  der  §§.  25—27  des  Reichsgesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom
13.  Juni  1873

1)  die  Verordnung  über  das  Verfahren  bei  eintretender  Mobilmachung  der  Armee  zur
Herbeischaffung  der  Pferde  durch  Landlieferung  vom  24.  Februar  1834,  und
2)  ein  Reglement  über  die  Stellung,  Auswahl,  Abnahme  und  Abschätzung  der  Mobilmachungspferde
  im  Königreich  Württemberg
zur  Verkündigung  gebracht.
Stuttgart,  den  14.  Oktober  1873.

Sick.  v.  Suckow.