T
N 35.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. Oktober 1873.
Inhalt.
Verfügung der inisterien deß Innern und des Kriegswesens, betressend die Einführung der derzeitigen Preußischen
Normen über das Verfahren bezüglich der Stellung und Aushebung der Mobilmachungspferde im Königreich
Württemberg. Vom 14. Oktober 1873. (Mit Bellagen.)
Verfüguig der Minilterien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Einsührung der derzeitigen
Preußischen Normen über das Verfahren bezüglich der Stellung und Aushebung der Mobilmachungopferde
im flönigreich württemberg. Vom 14. Oktober 1873.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs werden in Vollziehung
der Art. 2, 10 und 15 der Militär-Konvention vom 21/25. November 1870,
sowie zur Ausführung der §§. 25—27 des Reichsgesetzes über die Kriegsleistungen vom
13. Juni 1873
1) die Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobilmachung der Armee zur
Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung vom 24. Februar 1834, und
2) ein Reglement über die Stellung, Auswahl, Abnahme und Abschätzung der Mobilmachungspferde
im Königreich Württemberg
zur Verkündigung gebracht.
Stuttgart, den 14. Oktober 1873.
Sick. v. Suckow.