Nr. 2. 87
Die Nebenstiftung hört auf und ihr Vermögen vereinigt sich mit dem Vermögen des
Hauptfideikommisses mit dem Erlöschen des Mannesstammes der Frciherrn von Hutten
zum Stolzenberg. Jedoch sollen den nicht zum Fideikommißbesitze gelangenden Töchtern
der letzten Freiherrn von Hutten zum Stolzenberg die Erträgnisse der Nebenstiftung
nach Köpfen und zwar solange, als sie ledig bleiben, zu gute kommen.
d) 500 —. — fünfhundert Mark —, die alljährlich von einem jeden Fideikommißbesitzer
— mit einziger Ausnahme des ersten — und zwar solange aus den Früchten des
Fideikommisses zurückzulegen sind, bis ein Baufond von wenigstens zwanzigtausend Mark zur
Bestreitung der mit der vorhin erwähnten Patronatsbaupflicht der Freiherrn von Hutten
verbundenen Auslagen angesammelt ist, der nur im Notfalle bis zur Hälfte eingezehrt werden
darf, dann aber sofort wieder bis zu seiner angegebenen Höhe ergänzt werden muß.
e) Das auf dem Grundstücke, Pl.-Nr. 536 a, b der Steuergemeinde Steinbach nach
dem Kaufbriefe vom 10. Februar 1734 zu Gunsten der Maria-Buchen-Wallfahrtspflege lastende
dingliche Rückfallsrecht, welches sofort mit dem Aussterben des Mannesstammes der Freiherrn
von Hutten zum Stolzenberg wirksam wird.
1) Die folgenden vertraglich festgestellten, auf dem Fideikommißkapitalvermögen lastenden
Leihrentenverpflichtungen gegenüber folgenden Witwen und Töchtern früherer Kondominatsherren:
1. 1800 .—“ — achtzehnhundert Mark — jährliche Leibrente der Freifrau Luise
von Hutten, geborene Freiin von Bothmer, geboren 5. Dezember 1830,
wohnhaft zu Steinbach, auf Lebensdauer der Berechtigten;
2. 1029 & — eintausend und neunundzwanzig Mark — jährliche Leibrente der
Freifrau Charlotte von Hutten, geborene Freiin von Mauchenheim genannt
Bechtolsheim, geboren 3. September 1838, wohnhaft zu Steinbach, auf
Lebensdauer der Berechtigten;
3. 2760 4 — zweitausendsiebenhundert und sechzig Mark — jährliche Leibrente
der Freifrau Henriette von Hutren, geborene Freiin von Brück, geboren
9. April 1836, wohnhaft zu München, auf Lebensdauer der Berechtigten;
4. je 787 — siebenhundert und siebenundachzig Mark — jährliche Leibrenten der
Freiinnen Klothilde von Hutten, geboren 27. November 1833, und Anna
von Hutten, geboren 25. Juni 1835, beide wohnhaft in Würzburg, je auf
Lebensdauer der Berechtigten;
5. je 571 — fünfhundertundeinundsiebenzig Mark — jährliche Leibrenten der
Freiinnen Elisabeth von Hutten, geboren 17. August 1857, wohnhaft zu
Steinbach, und Marie von Hutten, geboren 24. Januar 1867, wohnhaft
ebenda, je auf Lebensdauer der Berechtigten.
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