Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  2.  87

Die  Nebenstiftung  hört  auf  und  ihr  Vermögen  vereinigt  sich  mit  dem  Vermögen  des
Hauptfideikommisses  mit  dem  Erlöschen  des  Mannesstammes  der  Frciherrn  von  Hutten
zum  Stolzenberg.  Jedoch  sollen  den  nicht  zum  Fideikommißbesitze  gelangenden  Töchtern
der  letzten  Freiherrn  von  Hutten  zum  Stolzenberg  die  Erträgnisse  der  Nebenstiftung
nach  Köpfen  und  zwar  solange,  als  sie  ledig  bleiben,  zu  gute  kommen.

d)  500  —.  —  fünfhundert  Mark  —,  die  alljährlich  von  einem  jeden  Fideikommißbesitzer
  —  mit  einziger  Ausnahme  des  ersten  —  und  zwar  solange  aus  den  Früchten  des
Fideikommisses  zurückzulegen  sind,  bis  ein  Baufond  von  wenigstens  zwanzigtausend  Mark  zur
Bestreitung  der  mit  der  vorhin  erwähnten  Patronatsbaupflicht  der  Freiherrn  von  Hutten
verbundenen  Auslagen  angesammelt  ist,  der  nur  im  Notfalle  bis  zur  Hälfte  eingezehrt  werden
darf,  dann  aber  sofort  wieder  bis  zu  seiner  angegebenen  Höhe  ergänzt  werden  muß.

e)  Das  auf  dem  Grundstücke,  Pl.-Nr.  536  a,  b  der  Steuergemeinde  Steinbach  nach
dem  Kaufbriefe  vom  10.  Februar  1734  zu  Gunsten  der  Maria-Buchen-Wallfahrtspflege  lastende
dingliche  Rückfallsrecht,  welches  sofort  mit  dem  Aussterben  des  Mannesstammes  der  Freiherrn
  von  Hutten  zum  Stolzenberg  wirksam  wird.

1)  Die  folgenden  vertraglich  festgestellten,  auf  dem  Fideikommißkapitalvermögen  lastenden
Leihrentenverpflichtungen  gegenüber  folgenden  Witwen  und  Töchtern  früherer  Kondominatsherren:


1.  1800  .—“  —  achtzehnhundert  Mark  —  jährliche  Leibrente  der  Freifrau  Luise
von  Hutten,  geborene  Freiin  von  Bothmer,  geboren  5.  Dezember  1830,
wohnhaft  zu  Steinbach,  auf  Lebensdauer  der  Berechtigten;

2.  1029  &  —  eintausend  und  neunundzwanzig  Mark  —  jährliche  Leibrente  der
Freifrau  Charlotte  von  Hutten,  geborene  Freiin  von  Mauchenheim  genannt
Bechtolsheim,  geboren  3.  September  1838,  wohnhaft  zu  Steinbach,  auf
Lebensdauer  der  Berechtigten;

3.  2760  4  —  zweitausendsiebenhundert  und  sechzig  Mark  —  jährliche  Leibrente
der  Freifrau  Henriette  von  Hutren,  geborene  Freiin  von  Brück,  geboren
9.  April  1836,  wohnhaft  zu  München,  auf  Lebensdauer  der  Berechtigten;

4.  je  787  —  siebenhundert  und  siebenundachzig  Mark  —  jährliche  Leibrenten  der
Freiinnen  Klothilde  von  Hutten,  geboren  27.  November  1833,  und  Anna
von  Hutten,  geboren  25.  Juni  1835,  beide  wohnhaft  in  Würzburg,  je  auf
Lebensdauer  der  Berechtigten;

5.  je  571  —  fünfhundertundeinundsiebenzig  Mark  —  jährliche  Leibrenten  der
Freiinnen  Elisabeth  von  Hutten,  geboren  17.  August  1857,  wohnhaft  zu
Steinbach,  und  Marie  von  Hutten,  geboren  24.  Januar  1867,  wohnhaft

ebenda,  je  auf  Lebensdauer  der  Berechtigten.
6