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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Deboration.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 28. August 1908 allergnädigst
bewogen gefunden, der Kämmerersund
Reichsrats-Gattin Julie Freifrau von
und zu Franckenstein, geb. Fürstin
von der Leyen, die Bewilligung zur Annahme
und zum Tragen des ihr von Seiner
Heiligkeit dem Papste verliehenen Kreuzes
„Pro Ecclesia et Pontifice“ zu erteilen.