Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur

Annahme  einer  fremden  Deboration.

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  28.  August  1908  allergnädigst

  bewogen  gefunden,  der  Kämmerersund
  Reichsrats-Gattin  Julie  Freifrau  von
und  zu  Franckenstein,  geb.  Fürstin
von  der  Leyen,  die  Bewilligung  zur  Annahme
  und  zum  Tragen  des  ihr  von  Seiner
Heiligkeit  dem  Papste  verliehenen  Kreuzes
„Pro  Ecclesia  et  Pontifice“  zu  erteilen.